NIEDERMOLEKULARE HEPARINE | ||||||||
Mit großem Interesse habe ich den Artikel in a-t 4 (1996), 35 über die ambulante
Behandlung der tiefen Venenthrombose mit niedermolekularem Heparin aufgenommen... Sind niedermolekulare Heparine in Deutschland für die Behandlung
tiefer Beinvenenthrombosen zugelassen und falls nicht, können rechtliche Konsequenzen entstehen, falls man diese Therapie, gestützt auf die
angegebenen Literaturstellen, dennoch durchführt? Patienten mit tiefer Becken- oder Oberschenkelvenenthrombose sollen nach hiesiger Auffassung mehrere Tage Bettruhe einhalten.1 Durch kontrollierte klinische Studien ist ein Vorteil dieses Vorgehens jedoch unzureichend belegt. In anderen Ländern wird häufig auf Bettruhe verzichtet, wenn keine besonderen Risikofaktoren wie frühere Lungenembolien oder frei flottierende Thromben vorliegen. Die Patienten werden mit stärkeren Kompressionsstrümpfen versorgt, erhalten vor der oralen Antikoagulation subkutan Heparin und werden zum Gehen angehalten. Unter diesen Bedingungen scheinen Lungenembolien nicht häufiger aufzutreten als bei mehrtägiger Bettruhe.2 Die von uns zitierten Studien lassen nicht erkennen, ob die Patienten bis zur oralen Antikoagulation Bettruhe eingehalten haben.3,4 Eine Entscheidung für Bettruhe oder Mobilisierung nach Anpassung von Kompressionsstrümpfen sollte unabhängig von der Art des verwendeten Heparins getroffen werden. Für niedermolekulare Heparine sprächen die einfachere Handhabung unter häuslichen Bedingungen und Einsparungen bei Laborkontrollen, Red.
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