logo
logo
Die Information für medizinische Fachkreise
Neutral, unabhängig und anzeigenfrei
vorheriger Artikela-t 1996; Nr. 7: 70-1nächster Artikel
Korrespondenz

ANTIALLERGIKA FÜR HERZKRANKE

.... Neu war für mich, daß nun auch unter anderen Antihistaminika als Terfenadin (TELDANE u.a.) und Astemizol (HISMANAL) kardiale Effekte auftreten sollen (a-t 6 [1996], 60). Da mich dieses Thema aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen im Bereich der Allergologie persönlich interessiert, habe ich diese Thematik ausführlich mit Kollegen auf internationaler Ebene diskutiert. Dabei wurden mir Meldungen zu Cetirizin (ZYRTEC) zur Kenntnis gebracht, die auf der WHO-Datenbank für Adverse Drug Events basieren und das bisher unverdächtige Cetirizin in einem anderen Licht erscheinen lassen.

Dr. A. GRÜNSCHNEDER
D-82256 Fürstenfeldbruck

Wir haben die uns von dem ehemaligen Essex-Mitarbeiter überlassenen Daten zu Cetirizin (ZYRTEC) aus dem WHO-Register um die Erkenntnisse zu Loratadin (LISINO) ergänzt, die nicht übermittelt wurden*. Alle neuen Antihistaminika besitzen arrhythmogene Effekte, wobei Astemizol (HISMANAL) und Terfenadin (TELDANE u.a.) anhand der klinischen Daten anscheinend ungünstiger abschneiden als Cetirizin oder Loratadin. Die WHO verzeichnet bis einschließlich 1995 27 Berichte zu QT-Verlängerungen in Verbindung mit Astemizol und 57 Meldungen zu Terfenadin. Beide Antiallergika haben an Bedeutung verloren: In Deutschland besitzen die seit 1989 bzw. 1990 erhältlichen Präparate LISINO und ZYRTEC mit jeweils rund 2 Millionen verkauften Packungen 1995 einen Marktanteil von über 50% der systemischen Antihistaminika. Weltweit dominiert indes Loratadin, das bereits 1993 (Cetirizin im Februar 1996) in den USA eingeführt wurde. Dies ist bei der Beurteilung der Fallzahlen zu berücksichtigen, –Red.

*  Essex-Pharma ist Anbieter von Loratadin


© 1996 arznei-telegramm

Autor: angegebene Leser bzw. Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.

vorheriger Artikela-t 1996; Nr. 7: 70-1nächster Artikel