logo
logo
Die Information für medizinische Fachkreise
Neutral, unabhängig und anzeigenfrei
vorheriger Artikela-t 1997; Nr. 6: 71nächster Artikel
Netzwerk aktuell

Antiarrhythmikum Amiodaron (CORDAREX) - an Lungenschäden denken: Ein 69jähriger Rentner aus dem Ruhrgebiet mit Herzinfarkt und Kammerflimmern in der Vorgeschichte erkrankt nach zweijähriger Einnahme von täglich 200 mg Amiodaron (CORDAREX) lebensbedrohlich an akuter Alveolitis. Unter hoch dosierten Kortikosteroiden erholt er sich innerhalb von acht Wochen (NETZWERK-Bericht 6248). Der Oberarzt eines Westfalener Krankenhauses berichtet über eine 54jährige, die täglich 300 mg des Antiarrhythmikums wegen maligner Kammertachykardie einnimmt. Zwei Jahre später wird histologisch eine ausgedehnte Lungenfibrose nachgewiesen, an der sie kurz darauf verstirbt (3660). Bei einem 58jährigen fallen nach neunmonatiger Einnahme beidseitige Pneumonitis und Pleuraergüsse auf (5178). Amiodaron kann das Lungengewebe sowohl durch immunologische Reaktionen als auch direkt schädigen. Typische Veränderungen wie Lungenfibrose, Pneumonitis oder Alveolitis treten bei Tagesdosierungen von 400 mg etwa bei jedem Zehnten auf und enden für einen von zehn Betroffenen tödlich. Vor allem bei älteren Menschen mit pulmonalen Vorerkrankungen kommen Lungenschäden unabhängig von Dosis und Dauer der Behandlung vor. Die eher unspezifischen Symptome der Amiodaron-Lunge, z.B. Husten und Luftnot, werden häufig fälschlich der kardialen oder pulmonalen Grunderkrankung zugeschrieben. Rechtzeitig erkannt, bilden sich die Veränderungen zumeist zurück, wenn auch wegen der extrem langen Halbwertszeit von Amiodaron von drei Monaten und länger mitunter erst nach Monaten. Der Nutzen von Kortikosteroiden ist fraglich (JESSURUN, G. A., H. J. CRIJNS: Brit. Med. J. 314 (1997), 619/ati d).


© 1997 arznei-telegramm

Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.

vorheriger Artikela-t 1997; Nr. 6: 71nächster Artikel