logo
logo
Die Information für medizinische Fachkreise
Neutral, unabhängig und anzeigenfrei
                            a-t 1997; Nr. 12: 121-2nächster Artikel
Im Blickpunkt

UNLAUTERE STRATEGIEN ZUR INDIKATIONSAUSWEITUNG

Soll ein Arzneimittel neu zugelassen werden, ist es einfacher, die Wirksamkeit für ein ausgesuchtes, enges Anwendungsgebiet nachzuweisen. Damit lässt sich jedoch oft nur geringer Umsatz erzielen. Vor allem Hersteller von Krebstherapeutika entwickeln daher Expansionsstrategien. Zwar dürfen sie ihre Arzneimittel nur für zugelassene Indikationen bewerben. Haben sie jedoch erstmal eine Zulassung für eine spezielle - wenn auch therapeutisch wenig relevante - Anwendung erlangt, lassen sie mit Hilfe geneigter Meinungsbildner auf speziell dazu organisierten Satelliten-Symposien großer Kongresse den breiteren Einsatz propagieren. Fachgesellschaften werden außerdem veranlasst, selbst Therapiestudien in weiteren Anwendungsgebieten zu organisieren. Dafür erhalten sie großzügige Unterstützung von den Firmen, die mit diesen Daten erweiterte Zulassungen beantragen können.

Hersteller-finanzierte Phase-III-Studien zur Erprobung neuer Anwendungsgebiete werden in Therapie-Optimierungsstudien unter dem Dach von Fachgesellschaften umetikettiert. Damit wälzen die Firmen Aufwendungen für die Entwicklung gesetzwidrig auf Krankenhäuser und Krankenkassen und somit auf die Versichertengemeinschaft ab.

Hierzu gehören auch Kosten für Werbung zur Verbreitung erweiterter Anwendungsgebiete im Rahmen von Fachkongressen und Satelliten-Symposien. Ganz im Interesse der Hersteller werden dort neue Erkenntnisse präsentiert, die jedoch überwiegend nicht auf reproduzierbaren und kontrollierbaren Erkenntnissen, sondern auf Beobachtungen und Meinungen beruhen. Fachgesellschaften wie der Landesverband Bremen der Deutschen Krebsgesellschaft dienen hierbei als Garanten für Seriosität. So wurden kürzlich auf dem Bremer Krebskongress unter dem Titel "neue Entwicklungen in der Pharmazeutischen Industrie für die Onkologie" Indikationsausweitungen für Topoisomerase-Hemmer, Taxane und Amifostin (ETHYOL) propagiert.

Das von Essex Pharma angebotene Amifostin wurde in den 50er Jahren als "Strahlenprotektor" für die amerikanische Armee entwickelt, als man noch glaubte, Truppen im Atomkrieg durch "Zytoprotektiva" strahlenresistenter machen zu können. Nun wird es als genereller "Zellschutz in der Tumortherapie" vermarktet, weil es selektiv gesunde Zellen bei Chemotherapie schütze, diese verträglicher mache, die Lebensqualität verbessere und die Nachsorgekosten reduziere.1 Die durch die Zulassung eng begrenzte Anwendung zum Schutz vor Neutropenie-bedingten Infektionen bei fortgeschrittenem Ovarialkarzinom unter Behandlung mit Cisplatin (PLATINEX u.a.) und Cyclophosphamid (ENDOXAN u.a.) und zur Nephroprotektion bei hochdosiertem Cisplatin wird überspielt.

Die französisch-amerikanische Firma Rhône-Poulenc Rorer, Hersteller des Taxans Docetaxel (TAXOTERE), steht in den USA unter Anklage, durch angeheuerte Wissenschaftler nicht zugelassene Anwendungsgebiete beworben zu haben.2 Dessen ungeachtet betreibt sie gleiches auf dem Bremer Krebskongress. Die zugelassenen Indikationen als Reservemittel zur Behandlung Anthrazyklin-resistenten Brustkrebses wird unzulässig erweitert. Die Vorsitzenden des "wissenschaftlichen Programms" intervenieren nicht, obwohl einer von ihnen zugleich beratender Arzt der Krankenkassen ist.

Auch die Bristol GmbH bereitet die Expansion ihres Taxans Paclitaxel (TAXOL) vor. Als "Service" versendet sie an Ärzte ein Interview zur "First-line-Therapie des metastasierten Mammakarzinoms" mit Paclitaxel,3 obwohl dieses lediglich nach Versagen der Standardtherapie zugelassen ist.

Für Ärzte bedeuten Indikationsausweitungen ein erhöhtes Haftungsrisiko. Erfolgt die Anwendung eines Arzneimittels in Therapiestudien außerhalb der zugelassenen Indikationen, rechtlich also im Rahmen eines Heilversuches, muss sich im Schadensfall der Prüfarzt rechtfertigen (Beweislastumkehr), nicht der Sponsor (vgl. a-t 7 [1993], 66).

FAZIT: In Deutschland mangelt es Fachgesellschaften an Gespür für Strategien von Herstellern, die durch honorierte Meinungsbildner auf Kongressen und Fortbildungsveranstaltungen Indikationsausweitungen betreiben und Werbung als Wissenschaft ausgeben lassen. Ethikkommissionen sollten vorgebliche Therapie-Optimierungsstudien ablehnen, wenn es sich in Wirklichkeit um Phase-III-Studien zur Ausweitung des Anwendungsgebietes handelt. Aufsichtsbehörden, Fachgesellschaften, Fachkreise, Krankenhausverwaltungen und Krankenkassen sind darüber zu informieren.

Beteiligte Ärzte laufen in eine Haftungsfalle, wenn keine arzneimittelrechtliche Haftpflichtversicherung vorliegt, weil im Schadensfall nicht der Hersteller, sondern der prüfende Arzt haftet. Von den Aufsichtsbehörden ist zu fordern, dass sie dem systematischen Unterlaufen des Arzneimittelgesetzes ebenso gezielt entgegenwirken, wie es die US-amerikanische Zulassungsbehörde FDA vormacht.

1

WAGNER, W.: Bremer Krebskongress, 13. bis 15. Nov. 1997

2

Wall Street Journal vom 15. Sept. 1997

3

Onkologie Dialog 2/1997


© 1997 arznei-telegramm

Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.

                            a-t 1997; Nr. 12: 121-2nächster Artikel