Soll ein Arzneimittel neu zugelassen werden, ist es einfacher, die Wirksamkeit für ein ausgesuchtes, enges Anwendungsgebiet nachzuweisen.
Damit lässt sich jedoch oft nur geringer Umsatz erzielen. Vor allem Hersteller von Krebstherapeutika entwickeln daher Expansionsstrategien. Zwar dürfen
sie ihre Arzneimittel nur für zugelassene Indikationen bewerben. Haben sie jedoch erstmal eine Zulassung für eine spezielle - wenn auch therapeutisch
wenig relevante - Anwendung erlangt, lassen sie mit Hilfe geneigter Meinungsbildner auf speziell dazu organisierten Satelliten-Symposien großer Kongresse den
breiteren Einsatz propagieren. Fachgesellschaften werden außerdem veranlasst, selbst Therapiestudien in weiteren Anwendungsgebieten zu organisieren.
Dafür erhalten sie großzügige Unterstützung von den Firmen, die mit diesen Daten erweiterte Zulassungen beantragen können.
Hersteller-finanzierte Phase-III-Studien zur Erprobung neuer Anwendungsgebiete werden in Therapie-Optimierungsstudien unter dem Dach von
Fachgesellschaften umetikettiert. Damit wälzen die Firmen Aufwendungen für die Entwicklung gesetzwidrig auf Krankenhäuser und Krankenkassen
und somit auf die Versichertengemeinschaft ab.
Hierzu gehören auch Kosten für Werbung zur Verbreitung erweiterter Anwendungsgebiete im Rahmen von Fachkongressen und Satelliten-Symposien.
Ganz im Interesse der Hersteller werden dort neue Erkenntnisse präsentiert, die jedoch überwiegend nicht auf reproduzierbaren und kontrollierbaren
Erkenntnissen, sondern auf Beobachtungen und Meinungen beruhen. Fachgesellschaften wie der Landesverband Bremen der Deutschen Krebsgesellschaft dienen
hierbei als Garanten für Seriosität. So wurden kürzlich auf dem Bremer Krebskongress unter dem Titel "neue Entwicklungen in der
Pharmazeutischen Industrie für die Onkologie" Indikationsausweitungen für Topoisomerase-Hemmer, Taxane und Amifostin (ETHYOL)
propagiert.
Das von Essex Pharma angebotene Amifostin wurde in den 50er Jahren als "Strahlenprotektor" für die amerikanische Armee entwickelt, als
man noch glaubte, Truppen im Atomkrieg durch "Zytoprotektiva" strahlenresistenter machen zu können. Nun wird es als genereller "Zellschutz
in der Tumortherapie" vermarktet, weil es selektiv gesunde Zellen bei Chemotherapie schütze, diese verträglicher mache, die Lebensqualität
verbessere und die Nachsorgekosten reduziere.1 Die durch die Zulassung eng begrenzte Anwendung zum Schutz vor Neutropenie-bedingten Infektionen
bei fortgeschrittenem Ovarialkarzinom unter Behandlung mit Cisplatin (PLATINEX u.a.) und Cyclophosphamid (ENDOXAN u.a.) und zur Nephroprotektion bei
hochdosiertem Cisplatin wird überspielt.
Die französisch-amerikanische Firma Rhône-Poulenc Rorer, Hersteller des Taxans Docetaxel (TAXOTERE), steht in den USA unter Anklage,
durch angeheuerte Wissenschaftler nicht zugelassene Anwendungsgebiete beworben zu haben.2 Dessen ungeachtet betreibt sie gleiches auf dem Bremer
Krebskongress. Die zugelassenen Indikationen als Reservemittel zur Behandlung Anthrazyklin-resistenten Brustkrebses wird unzulässig erweitert. Die
Vorsitzenden des "wissenschaftlichen Programms" intervenieren nicht, obwohl einer von ihnen zugleich beratender Arzt der Krankenkassen ist.
Auch die Bristol GmbH bereitet die Expansion ihres Taxans Paclitaxel (TAXOL) vor. Als "Service" versendet sie an Ärzte ein Interview zur
"First-line-Therapie des metastasierten Mammakarzinoms" mit Paclitaxel,3 obwohl dieses lediglich nach Versagen der Standardtherapie
zugelassen ist.
Für Ärzte bedeuten Indikationsausweitungen ein erhöhtes Haftungsrisiko. Erfolgt die Anwendung eines Arzneimittels in Therapiestudien
außerhalb der zugelassenen Indikationen, rechtlich also im Rahmen eines Heilversuches, muss sich im Schadensfall der Prüfarzt rechtfertigen
(Beweislastumkehr), nicht der Sponsor (vgl. a-t 7 [1993], 66).
FAZIT: In Deutschland mangelt es Fachgesellschaften an Gespür für Strategien von Herstellern, die durch honorierte Meinungsbildner auf Kongressen
und Fortbildungsveranstaltungen Indikationsausweitungen betreiben und Werbung als Wissenschaft ausgeben lassen. Ethikkommissionen sollten vorgebliche
Therapie-Optimierungsstudien ablehnen, wenn es sich in Wirklichkeit um Phase-III-Studien zur Ausweitung des Anwendungsgebietes handelt.
Aufsichtsbehörden, Fachgesellschaften, Fachkreise, Krankenhausverwaltungen und Krankenkassen sind darüber zu informieren.
Beteiligte Ärzte laufen in eine Haftungsfalle, wenn keine arzneimittelrechtliche Haftpflichtversicherung vorliegt, weil im Schadensfall nicht der Hersteller, sondern
der prüfende Arzt haftet. Von den Aufsichtsbehörden ist zu fordern, dass sie dem systematischen Unterlaufen des Arzneimittelgesetzes ebenso gezielt
entgegenwirken, wie es die US-amerikanische Zulassungsbehörde FDA vormacht.
1 | WAGNER, W.: Bremer Krebskongress, 13. bis 15. Nov. 1997 |
2 | Wall Street Journal vom 15. Sept. 1997 |
3 | Onkologie Dialog 2/1997 |
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