Zwei Studien mit insgesamt 47.500 Männern mit hohem Risiko (Raucher) belegen eine Zunahme der Lungenkrebs- und
Gesamtmortalität durch Einnahme von Betakaroten (vgl. a-t 3 [1996], 30).1-3
Auf Anfrage teilt uns das Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) mit, dass es keinen Handlungsbedarf sehe.4 Das Amt sei weder für
Nahrungsergänzungsmittel (keine Zulassung für Betakaroten zur Tumorprophylaxe) noch für Arzneimittelwerbung zuständig. Zudem
stünden beide genannten Studien im Gegensatz zu einer Veröffentlichung aus der Physicians' Health Study.5 Der Kenntnisstand sei somit
kontrovers.4
Dem ist zu widersprechen. Die beiden Studien CARET1 und ATBC2 sollten den allgemein erwarteten Benefit einer antioxidativen Medikation mit
Betakaroten bei Kollektiven von Rauchern mit hohem Lungenkrebs- und kardiovaskulärem Risiko nachweisen. Unerwarteterweise ist genau das Gegenteil
herausgekommen: eine signifikante Steigerung der Mortalität durch das Karotinoid. Die Untersuchung aus der Physicians' Study ergibt ebenfalls keinen Nutzen
von Betakaroten bei Ärzten (Raucherstatus 11%) mit insgesamt niedrigem kardiovaskulärem und Lungenkrebsrisiko. Die in CARET und ATBC
nachgewiesenen tödlichen Nebenwirkungen werden allerdings nicht bestätigt. Bei den Studienpopulationen handelt es sich jedoch um unterschiedliche
Zielgruppen. Wir halten den Kenntnisstand keineswegs für "kontrovers", sondern in seltener Weise für eindeutig:
Für die Einnahme von Betakaroten hinsichtlich der Risiken für eine tödliche maligne oder kardiovaskuläre Erkrankung ist kein Nutzen
nachgewiesen. Im Gegenteil ist durch zwei umfangreiche Studien an Rauchern mit einem besonders hohen Risiko eine Steigerung der Gesamt- und Lungenkrebs-
Mortalität belegt. Zumindest für Raucher sollte die Verschreibung oder Werbung für Betakaroten daher untersagt werden, unabhängig davon, in
welchen Zuständigkeitsbereich eine derartige Maßnahme fällt.
Für das Betakaroten-haltige Nahrungsergänzungsmittel SUNLIFE ("Rauchervitamine mit Glutathion") wird die Einnahme von täglich zwei
Tabletten (entsprechend 12 mg Betakaroten) für Raucher propagiert. Dies entspricht in so diametraler, ja diabolischer Weise dem Kenntnisstand, dass wir
unsere Forderung nach einer Intervention im Interesse der Öffentlichkeit auf diesem Wege wiederholen möchten.
Prof. Dr. med. I. MÜHLHAUSER
Universität Hamburg
D-20146 Hamburg |
Prof. Dr. med. Dr. h.c. M. BERGER
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
D-40225 Düsseldorf |
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