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Korrespondenz

HAARWUCHSMITTEL AMINEXIL (DERCAP) -
MINOXIDIL-DERIVAT ALS KOSMETIKUM?

Neuerdings hört man viel über ein neues Haarwuchsmittel mit angeblich sensationellen Erfolgen: DERCAP, Wirkstoff sei Aminexil. Gibt es von Ihrer Seite Informationen? Kann man verantworten, dieses Mittel zu empfehlen?

Dr. med. W. GÖTTLER (Arzt f. Allgemeinmedizin)
D-79211 Denzlingen

Bei dem als Kosmetikum angebotenen Aminexil (DERCAP) handelt es sich um eine Variante des verschreibungspflichtigen Antihypertensivums Minoxidil (LONOLOX). Der Haarwuchs-fördernde Effekt von Minoxidil wurde bald nach Einführung in der Hochdruckbehandlung erkannt und wird inzwischen therapeutisch genutzt. Örtlich anwendbare 2%-ige Zubereitungen gegen androgenetische Alopezie gibt es etwa in Frankreich und Großbritannien. Bei allenfalls mäßigem Nutzen sind neben lokaler Reizung systemische Wirkungen beschrieben (Flüssigkeitsretention, Zunahme des Herzschlagvolumens und der linksventrikulären Masse, mögliche Todesfälle).1,2 Im Gesicht, an Armen und Beinen oder auf der Brust kann das Haar verstärkt sprießen - besonders für Frauen ein Problem. Nach Absetzen lichtet sich das Haar bisweilen stärker als zu Beginn der Therapie (a-t 10 [1992], 100).

Klinische Studien zu Nutzen und Gefahren von Aminexil finden wir per Medline-Recherche nicht. Auf mehrfache Anfragen erhalten wir vom Hersteller Vichy lediglich eine als "vertraulich" bezeichnete sogenannte Fachinformation ohne Literaturangaben.3 In dieser fehlt - anders als in der Ausgabe vom Januar4 - der Hinweis auf Minoxidil als Ursprung des "Kosmetik-Moleküls"3 Aminexil.

Die deutsche Kosmetikverordnung schützt nicht davor, dass pharmakologisch wirksame Stoffe - z.B. Pilzmittel wie Clotrimazol - in Kosmetika enthalten sind.5 Erst seit Beginn dieses Jahres müssen die Hersteller dem Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin Dossiers vorlegen, die eine toxikologische Bewertung ermöglichen. Die Bewertung von Animexil ist noch nicht abgeschlossen.6 Ohne veröffentlichte und somit nachprüfbare Daten zu Nutzen und Unbedenklichkeit lässt sich der Abkömmling eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels nicht als kosmetisches Haarwuchsmittel empfehlen, - Red.


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