Straßenverkehrsgesetz und Fahren unter Opioiden: Seit 1. August 1998 verbietet das Straßenverkehrsgesetz ausdrücklich Fahren unter Drogen. Bußgeld bis 3.000 DM, Fahrverbot bis zu drei Monaten und Punkte in Flensburg drohen. Unter den Drogenbegriff fallen Stoffe wie Cannabinoide und Designer-Amphetamine, aber auch Morphin. Medizinischer Gebrauch von Opioiden beeinträchtigt nicht zwangsläufig die Fahrtüchtigkeit. Bei geeigneten Personen und besonderen Umständen wie stabiler Opioiddosis lässt sich somit das Führen eines Kraftfahrzeuges medizinisch rechtfertigen (a-t 11 [1997], 117). Die Änderung des Straßenverkehrgesetzes steht dem nicht entgegen. Blutspiegel, die "aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrühren", sind ausgenommen (Paragraph 24 a [2] Straßenverkehrsgesetz/ati d). |
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