ANTIBIOTIKA - WIE EXAKT |
Eine antibiotische Therapie mit Cefalexin (CEPOREXIN) dreimal täglich sollte nach der Entlassung in ein Pflegeheim fortgesetzt
werden... Ich stellte dann fest, dass die dortigen Mitarbeiter die einzelnen Gaben zu den Mahlzeiten verabreichten, und zwar um 8.00, 12.00 und 18.00 Uhr. Das
bedeutet m. E. eine Therapiepause von 14 Stunden zur Nachtzeit. Ist das tolerierbar?... ...Gegen die angegebenen Dosierungsintervalle ist überhaupt nichts einzuwenden. Vergleichende Untersuchungen der Mahlzeit-orientierten
Einnahme versus exakt alle 8 Stunden sind mir nicht bekannt, wohl aber Untersuchungen, dass man das drei- oder viermal tägliche Applikationsintervall z.B.
von Penizillin oder von Makroliden bei Angina, Sinusitis, Otitis media, Bronchitis auf zweimal täglich (alle 12 Stunden) reduzieren kann, ohne dass der
Therapieerfolg reduziert wird... Prof. Dr. med. F. DASCHNER ...Für die Bedingungen eines Pflegeheims gibt es genug Antibiotika mit verlängerter Halbwertszeit, die zweimal täglich gegeben
werden können... Zumindest bei bakteriziden Substanzen ist eine dauernde Bereitstellung von Spiegeln nicht erforderlich. Möglicherweise ist sogar eine
intermittierende Therapie effizienter als eine Dauertherapie. Prof. Dr. med. W. STILLE ...Bei Substanzen mit kurzer Halbwertszeit unter zwei Stunden sollte tatsächlich die mindestens dreimal tägliche Einnahme
gewährleistet sein, mit relativ zuverlässiger Einhaltung des Acht-Stunden-Intervalls. Allerdings haben auch eigene Studien gezeigt, dass durch die
Veränderung der renalen Elimination während der Nachtstunden durchaus während dieser Zeit ein zwölfstündiges Intervall, also z.B. eine
Einnahme abends um 20.00 Uhr und dann wieder morgens um 8.00 Uhr, auch bei Substanzen, wie z.B. Betalaktam-Antibiotika, möglich ist und durchaus noch
zu ausreichenden Spiegeln in den Morgenstunden beiträgt... Prof. Dr. med. H. LODE |
© 1998 arznei-telegramm |
Autor: angegebene Leser bzw. Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten
Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.