logo
logo
Die Information für medizinische Fachkreise
Neutral, unabhängig und anzeigenfrei
vorheriger Artikela-t 1999; Nr. 6: 64nächster Artikel
Korrespondenz

SODA-APPARATE HYGIENISCH UNBEDENKLICH

... Halten Sie die Wasserflaschen und die Maschine zum Herstellen von Selterswasser mit Kohlensäure für hygienisch unbedenklich? ...

Dr. med. Y. FILLIÉ STUBBE (Prakt. Ärztin)
D-21149 Hamburg

Sogenannte Soda-Apparate erzeugen aus Leitungswasser Trinkwasser mit Kohlensäure. Wenn das Leitungswasser hygienisch einwandfrei ist, was in der Regel in Deutschland der Fall ist, bestehen durch Verwendung von Soda-Apparaten keine hygienischen Gefahren. Ganz im Gegenteil, der Zusatz von CO2 wirkt gleichzeitig antibakteriell. Keimwachstum aus den Patronen ist nicht zu befürchten. Hygienische Gefahren können lediglich auftreten, wenn dem Sodawasser Fruchtkonzentrate hinzugefügt werden, die durch den hohen Zuckergehalt Bakterienwachstum fördern, und wenn die Wassergefäße zwischenzeitlich nicht ordentlich ausgespült werden. Ich empfehle daher aus hygienischen Gründen Soda-Apparate, deren Wassergefäß in einer Spülmaschine automatisch gereinigt und getrocknet wird. Zwischen den jeweiligen Benutzungen sollen die Wassergefäße trocken aufbewahrt werden.

Wenn das Leitungswasser aus Bleileitungen kommt, empfiehlt es sich, den Bleigehalt überprüfen zu lassen. Ist er zu hoch, müssen die Bleileitungen ersetzt werden. Keinesfalls sollte man auf die Wirksamkeit von Haushaltswasserfiltern (a-t 10 [1998], 93) zur Entfernung von Blei vertrauen. Ihre Wirkung ist unzuverlässig und kurzfristig, außerdem besteht bei Verwendung von Haushaltswasserfiltern die Gefahr der Verkeimung des Trinkwassers. Wasser aus Haushaltswasserfiltern sollte vor Verwendung als Trinkwasser abgekocht werden.

Prof. Dr. med. F. DASCHNER
Klinik d. Albert-Ludwigs-Univers., Inst. f. Umweltmed. u. Krankenhaushyg.
D-79106 Freiburg


© 1999 arznei-telegramm

Autor: angegebene Leser bzw. Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.

vorheriger Artikela-t 1999; Nr. 6: 64nächster Artikel