logo
logo
Die Information für medizinische Fachkreise
Neutral, unabhängig und anzeigenfrei
                            a-t 1999; Nr. 7: 71-2nächster Artikel
Im Blickpunkt

DESTRUKTIVES PHARMA-MARKETING
GEFÄHRDET QUALITÄT DER THERAPIE

In Kliniken herrschen eigene Gesetze der Arzneiversorgung. Hier laufen Medikamentenstudien und finden sich besonders viele Meinungsbildner, die durch gesponserte Kongresse, Geburtstags- oder Weihnachtsfeiern bewegt werden können, Einfluss auf Therapieentscheidungen zu nehmen. Gleichzeitig steht das Preisgefüge auf dem Kopf: Klinikapotheken erhalten zahlreiche Arzneimittel kostenlos. Dies trifft vor allem für Medikamente gegen chronische Erkrankungen zu, die der Patient anschließend in der ambulanten Versorgung weiter erhält, darunter Insuline, H2-Rezeptorenblocker, Herz-Kreislauf-Mittel wie ACE-Hemmer oder CSE-Hemmer wie Atorvastatin (SORTIS). Mit dem Klinikentlassungsbericht fängt dann der Ärger für den niedergelassenen Kollegen an. Er muss mit seinem Budget für die Kosten der teuren Klinikverordnungen einstehen und auf Strategien von Firmen reagieren, mit denen diese die langfristige Verordnung ihrer Produkte sichern wollen.

Eine neue Marketingstrategie wird als Qualitätssicherung verkauft. Per Anruf und durch Anschreiben mit Stempel des ärztlichen Direktors werden niedergelassene Ärzte nach Entlassung der Patienten zur Weiterverordnung der von der Klinik vorgeschlagenen Medikation veranlasst: "Besonders dankbar wären wir, wenn durch eine eventuelle Beibehaltung der Medikation über den Zeitraum von zwölf Monaten möglichst weitgehend vergleichbare Ergebnisse generiert werden könnten." Mit 120 DM motiviert die Firma MSD Ärzte zur Teilnahme an der "Qualitätsuntersuchung" PROTECT II und induziert so die Weiterverordnung des CSE-Hemmers SORTIS. Sie kauft damit Verordnungen für rund 2.500 DM pro Patient und Jahr ein. Ein Internist moniert, dass von ihm die Weiterverordnung bei einem Patienten verlangt wird, obwohl unter der Therapie das Cholesterin sich nicht normalisiert hat und Triglyzeride sogar auf über 400 mg% anstiegen. Sein Kommentar: Bei PROTECT II handelt es sich "in erster Linie um ein verstecktes Marketingprojekt" des Herstellers. "Dabei wird versucht, die Autorität von Klinik und Professorentitel zur Beeinflussung des Verordnungsverhaltens niedergelassener Ärzte auszunutzen."1

Eine Störung der Arzt-Patienten-Beziehung wird durch die Empfehlung der gefässchirurgischen Abteilung des Klinikum Großhadern (München) verursacht. Ein Allgemeinmediziner berichtet, dass Patienten bei der Entlassung empfohlen wird, sich ausdrücklich PLAVIX (Clopidogrel) kassenärztlich verordnen zu lassen. Die bei arterieller Verschlusskrankheit vorgeschlagene Kombinationstherapie aus ASS (ASPIRIN u.a.) und Clopidogrel ist durch Studien nicht als besser wirksam belegt als ASS allein, aber ungleich teurer. Nachdem Klinikmitarbeiter gegenüber der Frau eines Patienten äußerten, der Hausarzt solle sich "nicht so anstellen, wenn es um die Gesundheit ihres Mannes" ginge, war eine Diskussion über die Verordnung von PLAVIX in der ambulanten Praxis nicht mehr möglich, die Arzt-Patienten-Beziehung beendet. "Ich interpretiere den von mir erlebten Vorgang als Auftakt einer breit angelegten Kampagne, ASS generell durch Clopidogrel zu ersetzen. Wenn die Kampagne auf alle Kreiskrankenhäuser übergreift und technisch ebenso zynisch-perfekt abläuft wie in Großhadern, wird sie im Sinne der Industrie erfolgreich sein. Sie wird sämtliche Budgets sprengen, und wir Ärzte werden von der Politik Prügel beziehen für ein Verordnungsverhalten, das auch der kritische, konfliktbereite Arzt nicht mehr beeinflussen kann. Ein kafkaesker Alptraum."2

Mit systematischer Desinformation fördert Sanofi-Synthelabo die Weiterverordnung von PLAVIX. Von einem a-t-Leser auf unsere Bewertung als teures Mittel der Reserve (a-t 5 [1999], 53) angesprochen, erwidert die Firma: "Der Klinikarzt hatte mit Sicherheit gute Gründe, den Patienten mit Clopidogrel zu versorgen, und ohne diese Gründe zu kennen, ist die Umstellung durch den niedergelassenen Arzt nicht ohne Risiko."3 Mit Haftungsandrohung versucht der Hersteller bei der Verordnung Compliance zu erreichen und scheut auch nicht Falschangaben: Der verordnende Arzt ist für die Rezeptur verantwortlich und nicht der Vorverordnende.

Solch ein Marketing durch Angstmachen ist weder neu noch ein Einzelfall. So wurden selektive Serotonin-Wiederaufnahmehemmer (SSRI) auf dieser Schiene in den Markt gedrückt. Angesichts der als "nicht unproblematisch" dargestellten Nebenwirkungen von trizyklischen Antidepressiva folgert ein Rechtsanwalt auf einer von Janssen gesponsorten TAGONIS-Veranstaltung: Ist die Überlegenheit von SSRI belegt, so sei der behandelnde Arzt aus rechtlicher Sicht verpflichtet, sich im Sinne der höheren Sicherheit des Patienten für diese Behandlung zu entscheiden.4 Das stimmt nicht: SSRI sind insbesondere bei schwerer Depression weniger wirksam als Trizyklika (a-t 9 [1997], 92) und besitzen nur andere, aber nicht weniger oder weniger schwerwiegende unerwünschte Wirkungen. Trotzdem haben die Hersteller ihr Ziel erreicht: Zweistellige Zuwachsraten für SSRI.

FAZIT: Pseudowissenschaftliche Studien zum Kauf von Verordnungen (a-t 1 [1999], 1), Kauf von Erstverordnern durch Geldzuwendungen (a-t 8 [1998], 70), Desinformation und Angstmacherei - das heutige Pharmamarketing hat nicht nur seinen Qualitätstiefpunkt erreicht, sondern zerstört auch die Bemühungen um Qualitätssicherung in der Therapie.

1

K. BERTSCH: Schreiben vom 16. Juni 1999

2

R. MEYER: Schreiben vom 11. Mai 1999

3

Sanofi-Synthelabo: Schreiben vom 16. Juni 1999

4

Ärzte Ztg. vom 30./31. Juli 1993


© 1999 arznei-telegramm

Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.

                            a-t 1999; Nr. 7: 71-2nächster Artikel