Seit Herbst 1999 gelten für das Antiepileptikum Vigabatrin (SABRIL) strenge Anwendungsbeschränkungen.1 Vigabatrin wirkt in der
Monotherapie fokaler Anfälle schlechter als Carbamazepin (TEGRETAL u.a.)2 und gefährdet Anwender durch vermutlich irreversible
Gesichtsfeldausfälle.
In einer Prävalenzstudie werden bei 39% (12 von 31) der Vigabatrin-Anwender in perimetrischen Untersuchungen Gesichtsfelddefekte entdeckt, für die
keine andere Ursache in Betracht kommt - nicht jedoch in einer (nicht "gematchten") Kontrollgruppe von Epilepsiepatienten, die das Mittel nie
eingenommen haben. Vigabatrin-bedingte Gesichtsfelddefekte sind typischerweise symmetrisch und anfangs vor allem im nasalen Gesichtsfeld lokalisiert, später
konzentrisch ("Tunnelsehen"). Die Schädigung bleibt häufig über längere Zeit unbemerkt, kann aber das Sehvermögen auch
schwer beeinträchtigen. Die Gefährdung scheint mit der Gesamtdosis zuzunehmen.3
Als Ursache wird eine vermutlich irreversible toxische Schädigung der Netzhaut angesehen. Auch bei dem Patienten, dessen Schicksal in einem der ersten
Verdachtsberichte in der Literatur beschrieben wurde (NETZWERK-Bericht 8.050; a-t 1994; Nr. 5: 47-8),4
geht man inzwischen nicht mehr von allergischer, sondern von toxischer Schädigung aus.
Möglicherweise handelt es sich um einen Gruppeneffekt von Mitteln mit GABA-ergem Wirkmechanismus.3 Vigabatrin hemmt eine Transaminase, die
den Botenstoff abbaut. Auch in Verbindung mit dem GABA-Agonisten Progabid (Frankreich: GABRENE) ist Gesichtsfeldeinschränkung beschrieben.5
Vigabatrin darf erwachsenen Patienten mit fokalen Anfällen nur noch dann zusätzlich verordnet werden, wenn alle anderen Arzneimittelkombinationen
nicht ausreichend wirken oder nicht vertragen werden. Vor und während der Einnahme sind die Patienten regelmäßig und systematisch auf
mögliche Gesichtsfelddefekte zu untersuchen.1
|