In a-t 2000; 31: 57-8 wird unter Aufzählung von sechs randomisierten Studien
empfohlen, die poststationäre Thromboseprophylaxe nach elektivem Hüft- und Kniegelenksersatz nicht fortzuführen. Die vorangegangene
Diskussion im Lauftext lässt den Rückschluss zu, dass eine Fortführung über sieben bis zehn Tage nutzlos sei... Wie deckt sich diese Mitteilung
mit den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie: "Bei Hüft- beziehungsweise Knieersatz ist der Nutzen einer längeren nach der
Entlassung ambulant weiterzuführenden niedermolekularen Heparin-Prophylaxe (35 Tage) erwiesen."
Da die Leitlinien heute schon juristischen Stellenwert besitzen, ist nach meiner Auffassung die in diesem Artikel abweichende Empfehlung "härter" zu
begründen...
Dr. med. U. MOORAHREND
(Facharzt für Chirurgie/Unfallchirurgie, Physik. und Rehab. Medizin)
D-87629 Hopfen am See/Füssen
In der Tat deckt sich unser Fazit, die poststationäre Thromboseprophylaxe nach elektivem Hüft- und Kniegelenksersatz sei nutzlos (a-t 2000; 31: 57-8), nicht mit der Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie (DGP). Auf das Dilemma der
derzeitigen Leitlinien gehen wir auf den Seiten 89 und 93 ein.
Die DGP1 orientiert sich explizit an der letzten Konsensus-Konferenz des American College of Chest Physicians (ACCP) von 1998.2 Auf diesen
Treffen werden in etwa dreijährigen Abständen Empfehlungen zur antithrombotischen Prophylaxe und Therapie fast aller wichtigen
Gefäßerkrankungen zusammengestellt. Sie gelten als qualitativ hochwertig und weitgehend Evidenz-basiert. Zur Frage der poststationären
Thromboembolieprohylaxe nach Hüft- und Kniegelenkseingriffen fordert das ACCP zusätzliche plazebokontrollierte Studien, in denen der Einfluss auf
symptomatische Venenthrombosen untersucht wird, und empfiehlt bis zur Klärung eine Prophylaxedauer von mindestens sieben bis zehn
Tagen.2
Genau in diesem Punkt weicht die DGP von der Empfehlung des ACCP ab und behauptet unter Berufung auf eine ältere, 1996 veröffentlichte Studie, der
Nutzen einer längeren, nach Entlassung ambulant weitergeführten Prophylaxe mit niedermolekularen Heparinen nach Hüft- und Kniegelenksersatz
sei erwiesen.1 In dieser in unserem Beitrag ebenfalls erwähnten Studie3 lässt sich zwar eine Reduktion proximaler tiefer
Venenthrombosen nachweisen. Symptomatische Venenthrombosen bleiben allerdings auch hier unbeeinflusst.
In der von uns vorgestellten aktuellen und bisher größten Studie, in der die Forderungen des ACCP nach klinischen Endpunkten umgesetzt werden, bleibt
ein Nutzen der poststationären Heparinprophylaxe hinsichtlich Verringerung symptomatischer Thrombosen, Lungenembolien oder Todesfällen
aus.4 Wir halten deshalb unsere Empfehlung für ausreichend "hart" begründet, die der Leitlinie der DGP jedoch nicht, -Red.
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