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cm3-werbung - vorsicht: gefährliche desinformation
 
CM3-WERBUNG -
VORSICHT: GEFÄHRLICHE DESINFORMATION


In der September-Ausgabe des arznei-telegramm (2001; 32: 95) fordern wir das sofortige Verbot des als "Sättigungskapseln" zum Abnehmen angebotenen rezeptfreien Medizinproduktes CM3. Die Kapseln quellen im Magen zu kleinen "Schwämmchen" auf und werden mit mindestens acht Darmverschlüssen in Verbindung gebracht.

Die Firma A + G Lifescience kontert jetzt in einem bundesweiten Rundschreiben an Apotheken, CM3 sei "eines der ... sichersten Produkte zur Adipositas-Behandlung". Die Nebenwirkungsrate liege "auf Plazeboniveau".

Im Bezug auf Nebenwirkungen, die klinische Behandlung erforderten, behauptet die Firma: "Nach Untersuchungen des BfArM lag bei diesen kein ursächlicher Zusammenhang mit der Einnahme von CM3 vor und über die klinische Behandlung hinaus bestand in keinem der Fälle eine gesundheitliche Beeinträchtigung" (1).

Dies ist nachweislich falsch und irreführend: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stellt hierzu fest, "dass im BfArM keine Untersuchungen durchgeführt wurden, die den Schluss zulassen, dass zwischen der Einnahme von CM3 und den gemeldeten, klinisch behandlungsbedürftigen Nebenwirkungen, kein Zusammenhang bestehen würde" (2).

In der CM3-Gebrauchsanweisung fehlen Hinweise auf die potenziell lebensbedrohlichen Folgen der Einnahme des rezeptfreien Medizinproduktes. Die lange Liste der Gegenanzeigen ist für medizinische Laien weder verständlich (z.B. "Ulcera ventriculi et duodeni") noch beurteilbar (z.B. "krankhafte Verengungen des Verdauungstraktes, z.B. Achalasie, Pylorusstenose, &Öuml;sophagus- und Dünndarmdivertikel" (3)). Ein Produkt, das lebensbedrohlichen Darmverschluss auslösen kann, ist zur Selbstmedikation ungeeignet. Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes muss CM3 daher schleunigst vom Markt. Dies gilt umso mehr, als der Hersteller bei drei der acht beim BfArM dokumentierten Ereignisse mit Darmverschluss behauptet, der Patient habe Schuld, weil er Gegenanzeigen nicht beachtet habe. Damit bestätigt der Hersteller indirekt, dass sein (noch nicht einmal apothekenpflichtiges) Präparat CM3 nicht anwendungssicher - also bedenklich - ist.

Der aktuelle "dringende" Rat des BfArM, dass sich "Risikopatienten" vor Anwendung dieses oder vergleichbarer Produkte ärztlich beraten lassen sollen (2), wird angesichts der beträchtlichen Werbebemühungen des Herstellers verpuffen. Weil es sich um ein Medizinprodukt handelt, ist das BfArM zwar für die Risikobewertung nach Markteinführung zuständig, für nachfolgende Maßnahmen im Falle CM3 jedoch die nordrhein-westfälische Landesbehörde. Die Werbung der Firma erachten wir als unverantwortlich. Jede Verzögerung von Maßnahmen zur Risikoabwehr kann weitere lebensbedrohliche Komplikationen bei CM3-Verwendern zur Folge haben.

1

A + G Lifescience GmbH: Rundschreiben an Apotheken, September 2001

2

BfArM: Pressemitteilung vom 27. September 2001

3

A + G Lifescience GmbH: CM3-Gebrauchsanweisung, ohne Druckzeichen



© Redaktion arznei-telegramm
blitz-a-t 28. September 2001

Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

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