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ginkgo ohne einfluss auf gehirnleistungen
 
GINKGO OHNE EINFLUSS AUF GEHIRNLEISTUNGEN

Offiziell werden Ginkgo-Arzneimittel zur "symptomatischen Behandlung von hirnorganisch bedingten Leistungsstörungen im Rahmen eines therapeutischen Gesamtkonzeptes bei demenziellen Syndromen mit der Leitsymptomatik: Gedächtnisstörungen, Konzentrationsstörungen..." (1) angeboten. Im Internet sowie in der Werbung nehmen es Hersteller nicht so genau: "Mit GINKGO STADA können Sie der Hirndurchblutung auf die Sprünge helfen und Ihre Gedächtnisleistung steigern." Nur mit solchen allgemeinen Versprechungen lassen sich die hohen Umsätze für Ginkgo-Produkte erklären. Allein für die drei Marktführer TEBONIN, GINKOBIL und GINGIUM werden im Jahr 5,3 Mio. Packungen im Wert von 176 Mio. Euro über öffentliche Apotheken verkauft.

Der Einfluss von Ginkgo auf Gehirnleistungen wie Gedächtnis unterscheidet sich nicht von Plazebo. Dies ergibt eine heute veröffentlichte randomisierte Doppelblindstudie an 230 über 60-jährigen Freiwilligen mit intakter kognitiver Funktion. Unter sechswöchiger Einnahme von dreimal täglich 40 mg Ginkgo-Extrakt ergibt sich bei 14 neuropsychologischen Tests zu Lernen, Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Konzentration, Wortfluss u.a. kein Unterschied im Vergleich zum Scheinmedikament. Dieses Ergebnis spiegelt sich auch in der Selbsteinschätzung der Probanden sowie in der Beurteilung von Freunden und Verwandten wider. Unabhängig von Ginkgo oder Plazebo lässt sich allerdings ein gewisser Lerneffekt bei Testwiederholung erkennen.

Die Autoren finden keine anderen gut kontrollierten Studien, die einen Nutzen von Ginkgo für die Gedächtnisleistung gesunder Erwachsener belegen könnten. Aus einer zuvor veröffentlichten Studie zur Verwendung von Ginkgo-Extrakten bei leichter bis mäßiger Demenz (3) lässt sich wegen grober methodischer Mängel und klinisch nicht relevanten Ergebnissen ebenfalls kein Nutzen von Ginkgo belegen - damalige Werbung für TEBONIN: "unbestreitbar klinisch wirksam und daher unumstritten", damaliger "wohlwollend formulierter" a-t-Kommentar: "unbestreitbar umstritten" (a-t 1997; Nr. 11: 111-2).

1

Ginkgo-Präparate: Rote Liste 11 001 bis 11 018

2

SOLOMON, P.R. et al.: JAMA 2002; 288: 835-40

3

LE BARS, P.L. et al.: JAMA 1997; 278: 1327-32



© Redaktion arznei-telegramm
blitz-a-t 21. August 2002

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