ANTERIORE TOXISCHE OPTIKUSNEUROPATHIE UNTER INFLIXIMAB (REMICADE)
|
Der Anti-Tumornekrosefaktor-alfa Antikörper Infliximab (REMICADE), Mittel der letzten Reserve bei rheumatoider Arthritis und Morbus CROHN (a-t 2002; 33: 24), kann offenbar den Sehnerv schädigen. Das niederländische Pharmakovigilanz-Zentrum berichtet jetzt über drei Verdachtsfälle von beidseitiger anteriorer toxischer Optikusneuropathie mit irreversiblem Sehverlust nach Anwendung von Infliximab. Die drei Patienten, zwei Männer und eine Frau mit rheumatoider Arthritis zwischen 54 und 62 Jahren, klagen 14 bis 40 Tage nach der dritten Infusion über Verschwommensehen oder Gesichtsfeldausfall. Bei allen finden sich Papillenödeme mit kapillärer Extravasation, Gesichtsfeldausfälle und zum Teil erhebliche Visusminderung. Bei allen wird eine anteriore Optikusneuropathie diagnostiziert. Die Art der Gesichtsfeldausfälle (zentrale oder zentrozökale Skotome) spricht für eine toxische Genese. Bei der Frau ist zunächst nur das linke Auge schwer betroffen. Zwölf Tage nachdem sie eine vierte Infliximab-Infusion erhalten hat, klagt sie über Beschwerden auch auf dem rechten Auge. Zur Komedikation eines Patienten gehört seit längerem Omeprazol (ANTRA u.a.), für das ebenfalls Sehnervschädigungen beschrieben sind (a-t 1993; Nr. 11: 122). Die übrigen zusätzlich verwendeten Arzneimittel sind bisher nicht mit Optikusneuropathie in Verbindung gebracht worden. Unter der Vorstellung einer möglichen Riesenzellarteriitis werden alle Patienten mit Kortikosteroiden behandelt. Ihr Zustand bessert sich jedoch nicht. Zwischen Markteinführung im Herbst 1999 und Februar 2002 sind in den Niederlanden 5.170 Patienten mit Infliximab behandelt worden (1). Wir gehen somit von einer Häufigkeit der anterioren toxischen Optikusneuropathie nach Infliximab von 1: 2.000 oder häufiger aus. |
1 | TEN TUSSCHER, M.P.M. et al.: BMJ 2003; 326: 579 |
© Redaktion arznei-telegramm
blitz-a-t 14. März 2003 |
Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten
Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.