WICK DAYMED U.A. - IRREFÜHRENDE BEZEICHNUNGEN VON ARZNEIMITTELN | |||
WICK DAYMED wird in zwei Darreichungsformen mit unterschiedlichen, gegensätzlich wirkenden Bestandteilen in den Handel
gebracht: Neben Parazetamol und je einem Sympathomimetikum enthalten die Kapseln den Hustenstiller Dextromethorphan und das Granulat den Schleimlöser
Guaifenesin. Leider hat die Firma WICK für die beiden DAYMED-Produkte trotz der gegensätzlich wirkenden Inhaltsstoffe Produktnamen gewählt, die
sich nur durch den Hinweis auf die Darreichungsform unterscheiden (WICK DAYMED Erkältungs-Getränk bzw. Erkältungs-Kapseln). Auf den
Verpackungen beider Produkte befindet sich außerdem der gleich lautende Hinweis "Wirkt gegen Beschwerden bei grippalen Infekten und
Erkältungen" und bei "Husten" ... Wegen des Fehlens wesentlicher Unterschiede bei Namen und Produktbeschreibung gehen die Patienten
fälschlich davon aus, dass beide Produkte gleichartig wirken. Warenzeichen sind wie Milchkühe, denen ein maximaler Ertrag abverlangt wird. Mit der so genannten Spreizung ("Stretching") eines eingeführten Namens wird versucht, eine Reihe von Produkten auf den Markt zu bringen, die von dem etablierten Markennamen profitieren sollen.1 Im Bereich der Kosmetik mag das angehen (Beispiel NIVEA), im Bereich der Arzneimittel bleibt - wie bei WICK DAYMED - ein Eckpfeiler der Arzneimittelsicherheit auf der Strecke: die eindeutige Unterscheidbarkeit. Selbst wenn bei Produktserien wie STAS einzelne Präparate durch Namenszusätze spezifiziert werden, z.B. STAS Hustenlöser (enthält Ambroxol) oder STAS Hustenstiller (Clobutinol), bleibt oft nur der Basisname im Gedächtnis. Dies ist bedenklich, wenn beispielsweise Allergien oder andere Schadwirkungen auftreten: So kann es sich bei VIVINOX um Baldrian- und Hopfen-haltige VIVINOX DAY Beruhigungsdragees oder die Diphenhydramin-haltigen VIVINOX SLEEP Schlafdragees handeln, bei dem Pilzmittel CANESTEN um die Clotrimazol- oder die Bifonazol-haltige Variante oder bei dem Halsschmerzmittel DOBENDAN um das Cetylpyridiniumchlorid-haltige Einstoffpräparat oder um die mit völlig irreführendem Zusatz (DOBENDAN SYNERGIE Honig + Zitrone) eingeführte Kombination aus Uraltdesinfizienzien vom Kresol- und Benzylalkohol-Typ. Bisweilen führen Handelsnamen in die Irre wie etwa bei MERCUCHROM, das schon lange kein Quecksilberdesinfizienz mehr enthält, sondern Povidon-Jod. Weder Firmen noch Behörden lassen Verantwortungsbewusstsein erkennen, die Praxis der irreführenden und bedenklichen Namensgebung von Arzneimitteln zu unterbinden, -Red.
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