In Deutschland sind fünf Präparate mit dem Nervengift Botulinumtoxin (BOTOX u.a.) zugelassen. Außer VISTABEL, das nur für die
kosmetische Behandlung von Stirnfalten zwischen den Augenbrauen angezeigt ist, werden sie bei Spastik, Dystonien und Hyperhidrosis
verwendet.1
Europaweit wird jetzt vor ungewollter Toxinausbreitung mit Muskelschwäche sowie möglicherweise wochenlang anhaltender Dysphagie und
Gefährdung durch Aspiration gewarnt.1-3 600 Berichte über schwere Störwirkungen durch Toxinausbreitung sowie 28 Todesfälle sind
international dokumentiert (siehe auch a-t 2003; 34: 92-3). Auch Personen, die Botulinumtoxin aus kosmetischen
Gründen anwenden, sind betroffen.2 Vor so genannten "BOTOX-Partys", bei denen das "Verschönerungsmittel" den
Gästen reihenweise gespritzt wird (a-t 2003; 34: 39), ist zu warnen. Die Indikation zu kosmetischen Zwecken
sollte unseres Erachtens aufgegeben und Off-label-Gebrauch drastisch eingeschränkt werden.
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Rote Hand Brief zu BOTOX, DYSPORT, NEUROBLOC, VISTABEL, XEOMIN, 1. Juni 2007; http://www.bfarm.de, zu finden unter Pharmakovigilanz: Rote Hand Briefe
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Scrip 2007; Nr. 3287: 3 |
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3 |
Allergan: Fachinformation BOTOX, Stand April 2007 |
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