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Nebenwirkungen

BOTULINUMTOXIN (BOTOX U.A.):
DYSPHAGIE, MUSKELSCHWÄCHE UND TOD

In Deutschland sind fünf Präparate mit dem Nervengift Botulinumtoxin (BOTOX u.a.) zugelassen. Außer VISTABEL, das nur für die kosmetische Behandlung von Stirnfalten zwischen den Augenbrauen angezeigt ist, werden sie bei Spastik, Dystonien und Hyperhidrosis verwendet.1

Europaweit wird jetzt vor ungewollter Toxinausbreitung mit Muskelschwäche sowie möglicherweise wochenlang anhaltender Dysphagie und Gefährdung durch Aspiration gewarnt.1-3 600 Berichte über schwere Störwirkungen durch Toxinausbreitung sowie 28 Todesfälle sind international dokumentiert (siehe auch a-t 2003; 34: 92-3). Auch Personen, die Botulinumtoxin aus kosmetischen Gründen anwenden, sind betroffen.2 Vor so genannten "BOTOX-Partys", bei denen das "Verschönerungsmittel" den Gästen reihenweise gespritzt wird (a-t 2003; 34: 39), ist zu warnen. Die Indikation zu kosmetischen Zwecken sollte unseres Erachtens aufgegeben und Off-label-Gebrauch drastisch eingeschränkt werden.

 

1

Rote Hand Brief zu BOTOX, DYSPORT, NEUROBLOC, VISTABEL, XEOMIN, 1. Juni 2007; http://www.bfarm.de, zu finden unter Pharmakovigilanz: Rote Hand Briefe

 

2

Scrip 2007; Nr. 3287: 3

 

3

Allergan: Fachinformation BOTOX, Stand April 2007

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