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Kurz und bündig

Werbung für Lavendelöl (LASEA) und das Heilmittelwerbegesetz

Wenn "Krankheit, Arbeitsplatz, Schulden" das "Gedankenkarussell" in Gang setzen, verspricht die Firma Spitzner in Zeitschriften wie Hörzu kausale Abhilfe, denn Lavendelöl (LASEA) "greift am eigentlichen Problem an" und "hilft, Ängste … in den Griff zu bekommen" (Werbung z.B. in Hörzu Nr. 39/2010). Ein Kollege erinnert anlässlich unserer Kurzbewertung von LASEA (a-t 2011; 42: 31-2, e a-t 4/2011 vom 8. Apr. 2011) an das Heilmittelwerbegesetz. In Paragraph 10 (2) heißt es dort: "Für Arzneimittel, die dazu bestimmt sind, bei Menschen die Schlaflosigkeit oder psychische Störungen zu beseitigen oder die Stimmungslage zu beeinflussen, darf außerhalb der Fachkreise nicht geworben werden." Demnach dürfte die Werbung für LASEA in Laienmedien gegen die gesetzlichen Regelungen verstoßen. Die zuständige Landesbehörde teilt uns hierzu auf Anfrage mit, dass derzeit "eine umfangreiche heilmittelwerberechtliche Prüfung der Werbematerialien" für LASEA stattfindet (Regierungspräsidium Karlsruhe: Schreiben vom 28. März 2011). Auf das Ergebnis darf man gespannt sein, zumal die Prüfung mindestens seit Dezember 2010 andauert, -Red.

© 2011 arznei-telegramm, publiziert am 8. April 2011

Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

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