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AMNOG-Rabatte für neue Arzneimittel: Wie viel spart die GKV?

Nach monatelangen Auseinandersetzungen werden die im Rahmen des AMNOG** für neue Arzneimittel ausgehandelten Rabatte ("Erstattungsbeträge") ab 1. Februar 2013 endlich in den Apothekenprogrammen ausgewiesen. Der Streit selbst, wie denn nun die endgültige Abrechnung erfolgen soll, ist damit jedoch nicht beigelegt: Obwohl die Kassen und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) weiterhin der Ansicht sind, dass die zu gewährenden Preisnachlässe so zu berücksichtigen sind, dass sich ein neuer Nettopreis ergibt, der Grundlage für alle weiteren Berechnungen (Handelszuschläge, Mehrwertsteuer, Patientenzuzahlungen) wird, setzen die Verbände der Pharmaindustrie, des Großhandels und der Apotheker ihre Rechtsauffassung durch und behalten die Listenpreise bei. Die Rabatte für die gesetzlich Versicherten werden bei dieser Regelung stattdessen nachträglich in den Rechenzentren abgezogen. Lediglich bei Privatpatienten und Selbstzahlern werden die Erstattungsbeträge sofort in Abzug gebracht (ROHRER, B.: Sonderkennzeichen für AMNOG-Abschlag, apotheke adhoc vom 9. Jan. 2013). Der zwischen Kassen und Herstellerverbänden abgeschlossene Rahmenvertrag zur Aushandlung und Umsetzung der AMNOG-Rabatte stützt den jetzt vorgesehenen Abrechnungsweg unseres Erachtens durchaus. Auch lässt sich die Höhe der ausgehandelten Rabatte nun in der Apothekensoftware ermitteln. Sonderlich transparent ist das Verfahren allerdings nicht, zumal bei einigen Arzneimitteln im Rahmen der Preisverhandlungen der Wegfall des gesetzlichen Herstellerrabatts (bis Ende 2013 in der Regel 16%, ab 2014 voraussichtlich 6% des Herstellerabgabepreises) festgelegt wurde, was bei der Berechnung der Einsparungen zu berücksichtigen ist. Daher geben wir in einer Tabelle einen Überblick über die Ergebnisse der Nutzenbewertung und die Preisvereinbarungen für 14 neue Arzneimittel, für die die Verhandlungen in den letzten Monaten abgeschlossen wurden. Aus den in den Apothekenpreisdaten gelisteten Erstattungsbeträgen und weiteren Herstellerabschlägen ergeben sich für die GKV derzeit Einsparungen von bis zu 30% auf den Listenpreis. Die Firma Eisai, Anbieter des bei fortgeschrittenem Brustkrebs zugelassenen Eribulin (HALAVEN), dem in der Nutzenbewertung bei einem Teil der Patientinnen ein geringerer Nutzen als die Vergleichstherapie bescheinigt wird (GKV-Spitzenverband: Erstattungsbetragsverhandlungen nach § 130b SGB V, Stand 14. Jan. 2013; zu finden unter http://www.gkv-spitzenverband.de), hat den Erstattungsbetrag bislang allerdings gar nicht an die Datenbanken gemeldet (Eisai: Schreiben vom 31. Jan. 2013). Die "Angaben zu Preis, Preisabschlägen und Erstattungsbetrag" für Apixaban (ELIQUIS) sollen "den vertraglichen Vereinbarungen mit dem GKV-Spitzenverband" entsprechen. Dass der Listenpreis des Faktor-Xa-Hemmers zum 15. Januar 2013 um knapp 50% gesenkt wurde (vorher: 208 Euro für 60 Tabletten zu 2,5 mg), begründet Anbieter Bristol-Myers Squibb mit "einer Preisanpassung in Zusammenhang mit der Zulassungserweiterung" auf nichtvalvuläres Vorhofflimmern (BMS: Schreiben vom 31. Jan. 2013).*** Apixaban wird damit jetzt etwa zum gleichen Preis angeboten wie Dabigatran (PRADAXA) und Rivaroxaban (XARELTO). Ob die Angaben zu dem bei Lupus erythematodes zugelassenen Belimumab (BENLYSTA) die Vertragsinhalte spiegeln oder ein zu gewährender Rabatt nicht gemeldet wurde, ist unklar, da der Anbieter GlaxoSmithKline unter Verweis auf die Vertraulichkeit des Vertrags "keine konkreten Antworten" geben möchte (GSK: Schreiben vom 30. Jan. 2013).

* korrigierte Version vom 1. Feb. 2013
** AMNOG = Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz
*** Der in der Tabelle aufgeführte Zusatznutzen von Apixaban bezieht sich ausschließlich auf die Anwendung zur perioperativen Thromboembolieprophylaxe.

© Redaktion arznei-telegramm, blitz-a-t vom 31. Januar 2013

Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

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