ANWENDUNGSBESCHRÄNKUNGEN FÜR IBEROGAST – 10 JAHRE ZU SPÄT
Seit Jahren weigert sich die Firma Bayer,* Anwendungsbeschränkungen in die Produktinformation der Schöllkraut-haltigen und daher potenziell hepatotoxischen Kräutertinktur IBEROGAST aufzunehmen, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereits 2008 angeordnet hat (vgl. a-t 2008; 39: 95-7, 2015; 46: 31-2, 2018; 49: 22-3). Neue dem BfArM zugegangene Nebenwirkungsmeldungen erhärten jetzt den Verdacht auf Hepatotoxizität von IBEROGAST, darunter ein im Juli 2018 bekannt gewordener zweiter Bericht über Leberversagen mit Notwendigkeit der Lebertransplantation, das anders als in einem früheren Bericht (vgl. a-t 2016; 47: 87) tödlich endete. Informationen der meldenden Ärzte sollen einen Zusammenhang mit der Anwendung von IBEROGAST nahelegen.1 mehr
© 2018 arznei-telegramm, publiziert am 12. September 2018
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