GYRASEHEMMER: RISIKOREICHE VERORDNUNGEN
Seit Markteinführung der Gyrasehemmer (Fluorchinolone) in den 1980er und 1990er Jahren berichten wir über unangenehme und folgenschwere unerwünschte Wirkungen der Stoffgruppe einschließlich zentralnervöser Effekte bis hin zu Psychose (z.B. a-t 1989; Nr. 1: 7 u.a.) und Sehnenschäden (z.B. a-t 1992; Nr. 11: 116 u.a.). Angesichts der vielfältigen die Lebensqualität beeinträchtigenden, lang anhaltenden und möglicherweise irreversiblen unerwünschten Wirkungen (a-t 2018; 49: 87-8 und 2019; 50: 16) sind Gyrasehemmer – wie zuletzt nach Abschluss des EU-Risikobewertungsverfahrens per Rote-Hand-Brief1 deutlich gemacht – als Reserveantibiotika einzustufen, werden aber auch heute noch viel zu häufig verordnet. mehr
© 2019 arznei-telegramm, publiziert am 7. Juni 2019
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