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Nebenwirkungen

„DAMPFER“-KRANKHEIT: FDA WARNT VOR THC-HALTIGEN LIQUIDS FÜR E-ZIGARETTEN

Innerhalb von gut zwei Monaten wurden in den USA mit Stichtag 11. September 2019 in Verbindung mit E-Zigaretten mehr als 380* Verdachtsberichte1 zu lebensbedrohlichen Lungenerkrankungen mit zunehmender Dyspnoe, Husten und Schmerzen in der Brust, häufig auch mit Magen-Darm- bzw. unspezifischen Symptomen wie Fieber, Müdigkeit oder Gewichtsverlust erfasst. Radiologisch fallen bilaterale Lungeninfiltrate auf. Mindestens sechs Todesfälle sind dokumentiert.1,2

Nach Auswertungen von Berichten über 53 im Median 19 Jahre alte Betroffene (16 bis 53 Jahre) aus zwei Bundesstaaten der USA benötigt jeder dritte Intubation und künstliche Beatmung. Bei 45 (84%) der 53 ist bekannt, dass sie Tetrahydrocannabinol (THC) inhaliert haben, überwiegend unterschiedlicher Herkunft und mit verschiedenen Geräten.3

*Fünf Tage zuvor berichteten die CDC über 450 Betroffene. Hierbei wurden „mögliche noch abzuklärende Ereignisse“ eingeschlossen.1

In den auch „Dampfer“ genannten Batterie-betriebenen Geräten werden Lösungsmittel-haltige Liquids verdampft und inhaliert. Das Spektrum potenzieller Bestandteile ist breit, deren Toxizität beim Verdampfen unkalkulierbar (a-t 2014; 45: 17-9). Überwiegend enthalten Liquids Nikotin und/oder Aromastoffe, zunehmend auch legale oder illegale Drogen wie Cannabinole (THC-, Marihuana-Öl u.a.). Nach Analysen der FDA ist in den meisten der aktuell untersuchten THC-haltigen Proben auch Vitamin-E-Azetat gefunden worden. Ob das fettlösliche Vitamin zur Lungenschädigung beiträgt, bleibt offen.4 In einer weiteren Fallsammlung werden sechs Betroffene beschrieben, bei denen in der bronchoalveolären Spüllösung lipidbeladene Makrophagen identifiziert5 wurden, die nicht auf Aspiration externer Lipide beruhen.6 Ein Erklärungsmodell: Mit E-Zigaretten inhaliertes Öl gelangt in die unteren Atemwege und könnte entzündliche Reaktionen und Lipidpneumonien auslösen.6

Ein einzelner Bestandteil in den Liquids, der in allen Proben enthalten ist, lässt sich nicht identifizieren.1 Bis zur Klärung durch weitere Analysen rät die FDA, weder THC-Öl-haltige Liquids zu verwenden, insbesondere wenn diese auch Vitamin E enthalten, noch die Produkte im Schwarzhandel zu kaufen.4

Hierzulande gibt es derzeit keine Hinweise auf ein ähnliches Schädigungsmuster wie in den USA.

Während Jugendliche in den USA nur noch halb so häufig Tabak rauchen wie sechs Jahre zuvor (5,8% versus 12,7%), bereitet die zunehmende Verbreitung von E-Zigaretten Sorge. In den USA dampft nach vorläufigen Daten einer landesweiten Umfrage inzwischen jeder vierte Jugendliche (27,5%) mindestens einmal im Monat.7 Das sind mehr als doppelt so viele, wie sechs Jahre zuvor Zigaretten geraucht haben, und fast fünfmal so viele, wie derzeit konventionell rauchen. Dabei ist der Verkauf von E-Zigaretten an Jugendliche in den USA – wie hierzulande – verboten. Besonders attraktiv für den Nachwuchs sind Liquids mit Frucht- und Menthol- bzw. Minz- oder Candy-Aromen. Diese verschaffen insbesondere Jugendlichen und jungen Erwachsenen Wohlgefühl und werden häufiger von diesen selbst als abhängigkeitsfördernd erkannt als aromafreies E-Dampfen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit begünstigt die Aromatisierung den Einstieg in den Gebrauch von E-Zigaretten.8 In den USA soll daher die Vermarktung entsprechend aromatisierter Liquids unterbunden werden.7

1CDC: Outbreak of Lung Disease Associated with E-Cigarette Use, or Vaping. 12. Sept. 2019; http://www.a-turl.de/?k=itzh
2BROWN, T.: Medscape 30. Aug. 2019; http://www.a-turl.de/?k=asth (kostenlose Registrierung erforderlich)
3LAYDEN, J.E. et al.: N. Engl. J. Med. 2019, online publ. 6. Sept. 2019; doi: 10.1056/NEJMoa1911614 (14 Seiten)
4FDA: Consumer Update vom 6. Sept. 2019; http://www.a-turl.de/?k=erdo
5MADDOCK, S.D. et al.: N. Engl. J. Med. 2019, online publ. am 6. Sept. 2019; doi: 10.1056/NEJMc1912038 (3 Seiten)
6DAVIDSON, K. et al.: Morb. Mort. Weekly Rep. 2019; 68: 784-6
7FDA: Pressemitteilung vom 11. Sept. 2019; http://www.a-turl.de/?k=ssli
8LANDRY, R.L. et al.: Addict. Behav. 2019; 99: 106077 (6 Seiten)

© 2019 arznei-telegramm, publiziert am 20. September 2019

Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

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