MS-Mittel Alemtuzumab (LEMTRADA) – aktualisierte Anwendungsbeschränkungen
Im April 2019 hatte die europäische Arzneimittelbehörde EMA als „vorläufig“ bezeichnete Anwendungsbeschränkungen für das Multiple-Sklerose (MS)-Mittel Alemtuzumab (LEMTRADA) beschlossen. Hintergrund waren Verdachtsberichte über schwerwiegende kardiovaskuläre und immunvermittelte Schadwirkungen wie Herzinfarkt oder Autoimmunhepatitis (a-t 2019; 50: 47-8). Nach Abschluss einer Sicherheitsprüfung teilt die Behörde nun ihre endgültige Entscheidung mit:1 mehr
© 2019 arznei-telegramm, publiziert am 13. Dezember 2019
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