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Korrespondenz

EXTREMPREIS FÜR KALIUMBROMID
... Desitin nutzt Gesetzeslücke

Ein Patient mit Epilepsie seit der frühen Kindheit ist seit Jahren unter einer Viererkombination einschließlich Kaliumbromid anfallsfrei. Anfang 2020 hat die Firma Dibropharm die Herstellung des Kaliumbromid-Präparates DIBRO-BE MONO 850 mg eingestellt. Sie begründet dies unter anderem mit dem seit 20 Jahren bestehenden Preismoratorium, was ihr verbiete, gestiegene Preise für Wirkstoffe und Herstellung zu kompensieren.1 Zur Weiterverwendung stehe KALIUMBROMID DESITIN zur Verfügung. Während 60 Tabletten DIBRO-BE MONO 850 mg 32,28 € kosteten, verlangt Desitin jetzt für 60 Tabletten KALIUMBROMID DESITIN 850 mg 599,00 € (Apothekenverkaufspreis). Das ist eine Preissteigerung auf 1855%!

N.N. (Name etc. in a-t 5/2020 genannt)
Interessenkonflikt: keiner

1  Dibropharma: Schreiben vom 2. Jan. 2020; http://www.a-turl.de/?k=insp

Das Preismoratorium regelt, dass bestimmte Preissteigerungen von Pharmaanbietern nicht zu Lasten der Krankenkassen abgerechnet werden können (§ 130a Abs. 3a SGB V). Es gilt – orientiert am Preisstand von 2009 und seit 2018 mit Inflationsausgleich – grundsätzlich für alle erstattungsfähigen Arzneimittel – außer für Festbetragsmittel und neue Medikamente, deren Preise durch das AMNOG beeinflusst werden.1,2 Es lässt sich offensichtlich leicht umgehen:  mehr 

© 2020 arznei-telegramm, publiziert am 22. Mai 2020

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