Gericht unterbindet NEURASAN-Werbung
2020 haben wir das vom Heilpraktiker Markus GROSS zur Raucherentwöhnung propagierte Präparat NEURASAN als Quacksalberei bewertet und Werbung wie „90% Erfolgsquote“ oder „sofort zum Nichtraucher“ beanstandet (a-t 2020; 51: 85-6). Aufgrund unseres Berichts unter „Vorsicht Desinformation“ ist der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (Berlin) gerichtlich gegen die grob täuschende Werbung vorgegangen. Nach rechtskräftigem Urteil muss dieser jetzt 22 Behauptungen unterlassen.1 Die Folge: Derzeit herrscht auf der Internetseite für NEURASAN unter Rubriken wie „Therapiekonzept“ oder „Erfolgsquote“ Leere. Unsere Versuche seinerzeit, die zuständige Landesbehörde in Saarbrücken zu bewegen, die von uns beanstandete Werbung zu unterbinden, hatte lediglich zu Vertröstungen und zu keiner Ergebnismitteilung geführt, –Red.
1 | Landgericht Saarbrücken: Urteil vom 27. Okt. 2021; AZ: 7HK O 9/21 |
© 2022 arznei-telegramm, publiziert am 18. Februar 2022
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