logo
logo
Die Information für medizinische Fachkreise
Neutral, unabhängig und anzeigenfrei
vorheriger Artikela-t 2023; 54: 41-4nächster Artikel
Korrespondenz

KARDIOVASKULÄRE PRIMÄRPRÄVENTION MIT STATINEN
– Welcher Nutzen ist zu erwarten?

Auf einem von der Pharmaindustrie ausgerichteten Kongress wurde über die LDL-Zielwerte der Europäischen Kardiologischen Gesellschaft (ESC) berichtet und wiederholt erklärt, dass eine Vielzahl von Studien die Statintherapie im Rahmen einer primärprophylaktischen Anwendung (also in Abwesenheit einer klinisch manifesten Gefäßerkrankung) belegen würde. Wie beurteilen Sie diese Aussage? Existieren gute Studien zum Problem der LDL-Senkung im Rahmen einer Primärprophylaxe?

N.N. (Name etc. in a-t 6/2023 genannt)

In einer ausführlichen Übersicht sind wir 2004 auf die kardiovaskuläre Primärprävention mit Statinen eingegangen (a-t 2004; 35: 56-60). Damals lagen mit WOSCOP1, AFCAPS/TexCAPS2, PROSPER3, ALLHAT-LLT4 und ASCOT-LLA5 fünf große randomisierte Studien (mit Teilnehmerzahlen [n] zwischen 5.800 und 10.360) vor, die Atorvastatin (SORTIS, Generika), Lovastatin (LOVABETA) oder Pravastatin (PRAVA-TEVA u.a.) in niedriger bis moderater Dosierung (vgl. Tabelle in a-t 2023; 54: 26-7)6 gegenüber Plazebo bzw. Nichtbehandlung4 prüfen. Es nahmen ausschließlich2 oder mindestens zur Hälfte Patienten ohne manifeste atherosklerotische Erkrankung teil. Zudem gab es eine Subgruppenanalyse der HPS-Studie (n = 2.912) mit Simvastatin (ZOCOR, Generika), die Patienten mit Diabetes mellitus, aber ohne bekannte atherosklerotische Erkrankung auswertet.7 Mit Ausnahme der ALLHAT-LLT-Studie konnte konsistent eine Minderung schwerer koronarer Ereignisse – in der Regel definiert als nichttödlicher Herzinfarkt oder Tod aufgrund koronarer Herzkrankheit – gezeigt werden,* der absolute Nutzen ist jedoch mit einer Number Needed to Treat (NNT) von bis zu 300 pro Jahr gering. Ein mortalitätssenkender Effekt ließ sich zudem – anders als in der Sekundärprävention – nicht belegen.  mehr 

© 2023 arznei-telegramm, publiziert am 9. Juni 2023

Autor: angegebene Leser bzw. Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.

vorheriger Artikela-t 2023; 54: 41-4nächster Artikel