TABAKENTWÖHNUNG: VARENICLIN UND NIKOTINERSATZ MIT ZUSATZNUTZEN?
In unseren Bewertungen der zur Tabakentwöhnung zugelassenen Arzneimittel empfehlen wir – bei allerdings insgesamt niedrigen Erfolgsraten – vorrangig Nikotinersatz, sofern ein medikamentöser Therapieversuch infrage kommt. Bupropion (ZYBAN, seit März 2023 außer Handel) stuften wir als Reserve ein (a-t 2012; 43: 59-61), von den Nikotinrezeptoragonisten Cytisin (ASMOKEN) und Vareniclin (CHAMPIX; derzeit nicht lieferbar*) rieten wir aufgrund unzureichender Datenlage (Cytisin) bzw. wegen des Risikos für unerwünschte Effekte wie neuropsychiatrische Ereignisse einschließlich Suizidalität und kardiovaskuläre Risiken ab (a-t 2016; 47: 49; e a-t 1/2022a).
* | Vareniclin ist im Juli 2021 aufgrund Verunreinigung mit N-Nitroso-Vareniclin zurückgerufen worden. Der Anbieter arbeitet nach wie vor an einer Reformulierung des Mittels. Es ist unklar, wann Vareniclin wieder im Handel sein wird.9 |
Alle in Deutschland zur Raucherentwöhnung zugelassenen Mittel sind derzeit als so genannte Lifestyle-Arzneimittel von der Verordnung zu Lasten der GKV ausgeschlossen und müssen von den Anwendern selbst bezahlt werden.1 Im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)2 wurde jedoch bereits 2021 festgelegt, dass „Versicherte, bei denen eine schwere Tabakabhängigkeit festgestellt wurde, Anspruch auf eine einmalige Versorgung mit Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung im Rahmen von evidenzbasierten Programmen zur Tabakentwöhnung“ haben sollen.** mehr
© 2024 arznei-telegramm, publiziert am 15. März 2024
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