BEINULZERA UND BETTRUHE |
Sie schreiben in a-t 9 (1992), 88, daß venöse Beinulzera am besten unter Bettruhe abheilen und Kompressionsverbände
Grundlage der Therapie seien. Dies darf so nicht stehenbleiben. Bettruhe ist nur im Ausnahmefall beim postthrombotischen Ulkus indiziert. Das unkomplizierte Ulkus
bedarf nicht nur keiner Bettruhe, diese ist geradezu kontraindiziert! Durch Bettruhe können Sekundärkomplikationen wie Varicophlebitiden oder gar tiefe
Beinvenenthrombosen initialisiert werden. |
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