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Korrespondenz

SCHERING ZUR HORMONSPIRALE MIRENA

...Sie schreiben, die Datenlage zum Nutzen (von MIRENA, Red.) bei Hypermenorrhoe sei nur spärlich (a-t 11 [1997], 112). Tatsache ist, dass MIRENA in mehreren Ländern außer zur Kontrazeption auch in der Indikation Hypermenorrhoe bzw. Menorrhagie zugelassen ist. Die Datenlage reichte den Gesundheitsbehörden für eine offizielle Zulassung in dieser Indikation aus.

Die zitierte Arbeit über die Zervixzytologie bei 134 Patientinnen, davon nur 8 über fünf Jahre, zeigt einen statistisch nicht signifikanten Unterschied zwischen Levonorgestrel-Anwenderinnen und einer Kontrollgruppe. Umfangreiche Daten der klinischen Prüfung geben keinen Hinweis darauf, dass die lokale Levonorgestrel-Applikation dysplastische Veränderungen des Zervixgewebes begünstigen könnte.1,2

Dr. T. NORPOTH, Dr. M. KLUTZ-SPECHT
Schering AG
D-13342 Berlin

1  LUUKKAINEN, T. et al.: Ann. Med. 22 (1990), 85
2 JÄRVI et al.: Leiras Clinical Study Report (1985)

Auf Anfrage überließ uns Schering drei Untersuchungen zum Nutzen des Gestagen-Intrauterinpessars (IUP) MIRENA bei Hypermenorrhoe. Eine davon behandelt das Blutungsverhalten bei Frauen mit normaler Blutungsstärke. Die Daten der 20 mit einem Levonorgestrel-IUP versorgten Frauen der beiden anderen Arbeiten 1,2 sind identisch - sie wurden offensichtlich doppelt veröffentlicht (vgl. a-t 10 [1997], 107). Nicht publizierte Ergebnisse, die eventuell Gesundheitsbehörden vorliegen, entziehen sich der Beurteilung.

Zervixdysplasien werden bei 11 von 524 (2,1%) Anwenderinnen eines Levonorgestrel-Implantats festgestellt im Vergleich zu 8 von 162 (4,9%) Frauen mit dem gestagenhaltigen IUP. Nach Ansicht der Autoren ist das Implantat im Hinblick auf die Risikoabwägung klar vorzuziehen. Bei der Häufigkeit auffälliger Abstriche unter beiden Methoden zusammen (2,8%) lässt sich statistisch kein Unterschied gegenüber einer anders verhütenden Kontrollgruppe (1,3%) absichern.3 Auch in diesem Fall sind die von Schering behaupteten "umfangreichen Daten" nicht nachvollziehbar, da die erste angegebene Quelle lediglich eine unbelegte Äußerung enthält und die zweite nicht veröffentlicht ist, -Red.

1

ANDERSSON, K., G. RYBO: Brit. J. Obstet. Gynaecol. 97 (1990), 690

2

MILSON, I. et al.: Am. J. Obstet. Gynecol. 164 (1991), 879

3

MISRA, J. S. et al.: Acta Cytol. 39 (1995), 45


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