ORALE KONTRAZEPTIVA: |
Orale Kontrazeptiva der dritten Generation vom Typ FEMOVAN dürfen in Deutschland seit einem Gerichtsbeschluss im Dezember 1997 wieder
ohne Altersbegrenzung als Erstwahlmittel verordnet werden (a-t 1 [1998], 1). Aussagekräftige Daten, die diese
Pillen vom Verdacht des höheren Thromboserisikos entlasten, gibt es jedoch nicht. Im Gegenteil. Dänische Epidemiologen vergleichen
Krankenhauseinweisungen in den Jahren 1989 bis 1993 und 1977 bis 1988. Dabei finden sie eine Zunahme bei 15- bis 49-jährigen Frauen wegen
venöser Thromboembolien um 16%, nicht dagegen bei gleichaltrigen Männern. Der Anstieg korreliert augenfällig mit dem zunehmenden Gebrauch
Desogestrel- oder Gestoden-haltiger oraler Kontrazeptiva im selben Zeitraum.1 Andere Autoren beschrieben bereits 1996 eine geringe, aber signifikante
Zunahme der Thromboemboliesterblichkeit bei Frauen zu Beginn der 90er Jahre (a-t 8 [1996], 75).2,3 |
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