logo
logo
Die Information für medizinische Fachkreise
Neutral, unabhängig und anzeigenfrei
vorheriger Artikela-t 2001; 32: 45nächster Artikel
Neu auf dem Markt

DAS FÜNFTE TRIPTAN - UND "ALLES WIRD GUT"1?

Almotriptan (ALMOGRAN), fünftes Triptan auf dem deutschen Markt, hat eine höhere Bioverfügbarkeit als Sumatriptan (IMIGRAN u.a.). Diese Eigenschaft teilt es mit allen Triptanen der so genannten zweiten Generation. Seine Halbwertszeit ist mit drei Stunden kürzer als die von Naratriptan (NARAMIG), aber ähnlich lang wie die aller anderen (a-t 1998; Nr. 11: 101).2

Ein klinischer Vorteil von Almotriptan ist nicht belegt. Der therapeutische Nutzen im plazebokontrollierten Vergleich entspricht dem der anderen Oral- Triptane.2 In einer nur auszugsweise publizierten Vergleichsstudie mit Sumatriptan sind Migräne-Patienten mit den Nebenwirkungen von Almotriptan angeblich zufriedener. Es handelt sich dabei jedoch um einen Unterschied von lediglich vier Punkten (77 vs. 81) auf einer nicht validierten 100-Punkte-Skala in einer Studie, die offensichtlich auf dieses Zielkriterium nicht angelegt ist. Bei allen weiteren sekundären Endpunkten - Funktion, Lebensqualität und Behandlungszufriedenheit mit der schmerzlindernden Wirkung - ergibt sich kein Unterschied.3

Mit den üblichen Störwirkungen von Serotonin-Rezeptoragonisten einschließlich ischämischer Ereignisse ist zu rechnen (a-t 1993; Nr. 8: 84). Wie Sumatriptan und Naratriptan hat Almotriptan eine Sulfonamidstruktur (cave Überempfindlichkeit).

Almotriptan kostet mit 19 DM für eine Dosis von 12,5 mg 6% bis 9% weniger als die übrigen Triptane der zweiten Generation, jedoch 5% mehr als Reimporte dieser Mittel. Die Neuerung wird rund 20% teurer angeboten als Sumatriptan (IMIGRAN; 16 DM [Reimport 15,50 DM] für eine Dosis von 50 mg).

FAZIT: Almotriptan (ALMOGRAN): alles wie gehabt!

© 2001 arznei-telegramm

Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.