Angriff auf Wissenschaftsfreiheit gescheitert: 1997 klagte die Schwabe GmbH gegen die Herausgeber des Arzneiverordnungs-Report (AVR)
und die Spitzenverbände der Krankenkassen wegen der Veröffentlichung einer Liste umstrittener Arzneimittel und erhielt im einstweiligen
Rechtsschutzverfahren Recht. Dadurch wurde eine Zensur wissenschaftlicher Meinungen durch Wirtschaftsunternehmen sanktioniert. Der AVR'97 erschien mit
geschwärzten Passagen, Seiten und Kapiteln (a-t-Leser konnten damals ungeschwärzt nachlesen: a-t 1998; Nr.
1: 3-9). Das OLG Düsseldorf hat jetzt den Eingriff in die Grundrechte der Wissenschaftsfreiheit korrigiert und die Klage der Firma in der Hauptsache
abgewiesen. Die Zusammenarbeit der Spitzenverbände der Krankenkassen mit den Autoren und Herausgebern des AVR ist kein widerrechtlicher Eingriff in den
Wettbewerb (OLG Düsseldorf, Az. U [Kart] 38/98, Urteil vom 13. Juli 2001). Ob Verfolgung und Ausforschung von Wissenschaftlern durch Privatdetektive, die
von Pharmafirmen beauftragt werden, auch widerrechtlich sein könnte, hatte das Gericht nicht zu entscheiden, -Red.
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