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Im Blickpunkt

"VASOAKTIVE" MITTEL WIE ALPROSTADIL Interessenkontaminierte Empfehlung der AkdÄ?

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hat kürzlich Empfehlungen zur Behandlung der peripheren arteriellen Verschlusskrankheit (pAVK) veröffentlicht,1 in denen unter anderem die seit Jahrzehnten umstrittenen vasoaktiven Arzneimittel (a-t 1989; Nr. 2: 21) nach angeblich "neuen ... Kriterien" bewertet werden. Als deren Quelle dienen allgemeine behördliche Empfehlungen zur Durchführung von Studien aus den Jahren 1987 und 1990.2,3

Das merkwürdige Ergebnis dieser Bewertung: Unter den durchblutungsfördernden Mitteln im Stadium II der pAVK (intermittierendes Hinken) wird allein dem - hierfür nur parenteral anwendbaren - Alprostadil (PROSTAVASIN) die höchste Evidenzklasse verliehen ("mehrere adäquate, valide klinische Studien [z.B. randomisierte klinische Studie]" bzw. mindestens 1 Metaanalyse oder 1 systematischer Review randomisierter klinischer Studien). Immerhin wird der Leser darauf hingewiesen, dass für Alprostadil in dieser Indikation "noch" (!) keine Zulassung besteht. Für die (zugelassenen) Stadien III und IV wird dem Prostaglandinabkömmling gleichfalls beste Evidenz bescheinigt; Alprostadil wird so zur vasoaktiven Panazee der pAVK "geadelt".

Besseres kann dem PROSTAVASIN-Hersteller kaum widerfahren. Das Bewertungsergebnis lässt sich allerdings nur so lange aufrecht erhalten, wie wirklich neue, insbesondere indikationsspezifische Kriterien4 und internationale Konsensbildungen5 unberücksichtigt bleiben: Danach bleibt Alprostadil nämlich ein vasoaktiver Wirkstoff wie andere - mit zweifelhaftem therapeutischen Nutzen (vgl. a-t 2000; 31: 87), aber besonderen Risiken wie toxischem Lungenödem und Herzversagen mit tödlichen Verläufen (vgl. a-t 1991; Nr. 1: 7). Auch von der Positivlistenkommission wurden die Studien zu Alprostadil bei pAVK bereits als nicht aussagefähig bewertet.6

Die AkdÄ muss sich fragen lassen, wie sie ihre Gutachter auswählt und deren Arbeitsergebnisse kontrolliert und weshalb sie in ihren Therapieempfehlungen offenbar - und ersichtlich unbesehen - Arzneimittel von habilitierten Pharmareferenten für nicht zugelassene Indikationen ausloben lässt.

© 2003 arznei-telegramm

Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

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