UNZULÄSSIGE WERBUNG BEI LAIEN - | ||
"Im Wissen behördlicher Rückendeckung besteht für Firmen kein Anlass, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten",
schrieben wir vor drei Jahren (a-t 2001; 32: 116-7). Geändert hat sich seitdem nichts. Im Januar 2004 baten wir
die für die Novartis GmbH zuständige Landesbehörde um Überprüfung der Internetseiten www.kortisonfrei.com, in denen die Firma eine
"neue kortisonfreie Creme zur Behandlung der Neurodermitis (atopische Dermatitis) aus dem Hause Novartis" direkt beim Konsumenten anpreist.
Über einen Link1 zu einem Artikel aus der Ärzte Zeitung erfährt der Laie rasch, um welches Produkt es geht: Pimecrolimus (ELIDEL). Dies
erachten wir als Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG), das die Bewerbung verschreibungspflichtiger Produkte beim Laien verbietet.
Diese Auskunft lässt Abwimmeln lästiger Anfragen und Desinteresse an der Durchsetzung gesetzlicher Normen erkennen. Wer in der Internet-
Suchmaschine Google das Stichwort Neurodermitis eingibt, "stolpert" unmittelbar über die von uns beanstandete Anzeige für
www.kortisonfrei.com der Novartis GmbH, noch bevor die über 300.000 Fundstellen zum Stichwort gelistet werden.3 Wir stolpern übrigens auch
über eine Anzeige für die andere verschreibungspflichtige Pimecrolimus-Creme: "www. neurodermitistherapie.info, Infos und Tipps zu Neurodermitis
und neuer Creme (z.B. DOUGLAN)" - "mit freundlicher Unterstützung von 3M Medica".3 Wir sind gespannt, was die für diese
Firma zuständige Überwachungsbehörde unternehmen wird. | ||
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