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                            a-t 2004; 35: 91-2nächster Artikel
Im Blickpunkt

UNZULÄSSIGE WERBUNG BEI LAIEN -
WORÜBER 'STOLPERN' LANDESBEHÖRDEN?

"Im Wissen behördlicher Rückendeckung besteht für Firmen kein Anlass, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten", schrieben wir vor drei Jahren (a-t 2001; 32: 116-7). Geändert hat sich seitdem nichts. Im Januar 2004 baten wir die für die Novartis GmbH zuständige Landesbehörde um Überprüfung der Internetseiten www.kortisonfrei.com, in denen die Firma eine "neue kortisonfreie Creme zur Behandlung der Neurodermitis (atopische Dermatitis) aus dem Hause Novartis" direkt beim Konsumenten anpreist. Über einen Link1 zu einem Artikel aus der Ärzte Zeitung erfährt der Laie rasch, um welches Produkt es geht: Pimecrolimus (ELIDEL). Dies erachten wir als Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG), das die Bewerbung verschreibungspflichtiger Produkte beim Laien verbietet.

Im August teilt uns die Landesbehörde mit, dass wegen unzureichender Personalausstattung nur "dringliche Angelegenheiten erledigt werden können" - so etwa "die internen Zuarbeiten für die Fachreferate".2 Offensichtlich kann sich die Behörde selbst so gut beschäftigen, dass Bürger, die eine Tätigkeit der Beamten einfordern, den Dienstablauf stören:

 

"Zu diesen dringlichen Angelegenheiten gehört u.E. nicht ein möglicher Verstoß gegen das HWG durch Werbung im Internet. Über Werbung im Internet ‚stolpert' man nicht, wie z.B. über Werbung in Zeitschriften. Auf die Internetseiten von Novartis gelangt in der Regel nur derjenige, der nach entsprechenden Informationen sucht".2

Diese Auskunft lässt Abwimmeln lästiger Anfragen und Desinteresse an der Durchsetzung gesetzlicher Normen erkennen. Wer in der Internet- Suchmaschine Google das Stichwort Neurodermitis eingibt, "stolpert" unmittelbar über die von uns beanstandete Anzeige für www.kortisonfrei.com der Novartis GmbH, noch bevor die über 300.000 Fundstellen zum Stichwort gelistet werden.3 Wir stolpern übrigens auch über eine Anzeige für die andere verschreibungspflichtige Pimecrolimus-Creme: "www. neurodermitistherapie.info, Infos und Tipps zu Neurodermitis und neuer Creme (z.B. DOUGLAN)" - "mit freundlicher Unterstützung von 3M Medica".3 Wir sind gespannt, was die für diese Firma zuständige Überwachungsbehörde unternehmen wird.

Zugegeben, Landesbehörden fehlt es an personeller Kapazität, aber offensichtlich auch an Kompetenz. Dass Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz ungeahndet bleiben, haben wir schon häufiger erfahren, besonders eklatant am Beispiel der Werbung für das verschreibungspflichtige Abnehmmittel Sibutramin (REDUCTIL) bei 500.000 Laien (a-t 1999; Nr. 4: 41-2). Werbemaßnahmen im Internet werden anscheinend von zuständigen Landesbehörden gar nicht erst kontrolliert (vgl. a-t 2001; 33: 49-50). Verbraucherschutz ade.

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