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Kein Betakarotin für Raucher: Seit zehn Jahren ist bekannt, dass das früher als "Raucher-Vitamin" propagierte Provitamin A Betakarotin die Lungenkrebsrate und die Sterblichkeit von Rauchern steigert (a-t 1996; Nr. 3: 30). Noch sechs Jahre nach Beendigung einer Studie ist das Risiko für Lungenkrebserkrankungen in der Betakarotingruppe erhöht. 2003 kündigte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Maßnahmen zur Risikoabwehr an (a-t 2003; 34: 71). Jetzt sollen diese umgesetzt werden: Ab Mai 2006 gilt starkes Rauchen (20 oder mehr Zigaretten/Tag) für Betakarotin-Dosierungen von mehr als 20 mg pro Tag als Kontraindikation. Niedriger dosierte Betakarotin-Präparate (2 mg bis 20 mg) sollen einen Hinweis tragen, der vor regelmäßiger Einnahme "über einen längeren Zeitraum" warnt. Für Arzneimittel, die mehr als 2 mg Betakarotin als Hilfsstoff zur Färbung enthalten, wird die Zulassung zum 1. Juli 2006 widerrufen. Für Produkte, die weniger als 2 mg Betakarotin pro Tag als Hilfsstoff enthalten, gibt es keine Einschränkungen (BfArM: Presseinformation vom 4. Jan. 2006; Stufenplanbescheid Stufe II zu Beta-Carotin). Die Maßnahmen zum Verbraucherschutz erfolgen - ein Jahrzehnt nach Veröffentlichung der Studien - erschreckend spät, -Red.

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