logo
logo
Die Information für medizinische Fachkreise
Neutral, unabhängig und anzeigenfrei
vorheriger Artikela-t 2012; 43: 104-5nächster Artikel
Kurz und bündig

Telaprevir (INCIVO) u.a. – Erstattungspreise bleiben vorerst geheim

Die im Rahmen des AMNOG* eingeführte frühe Nutzenbewertung sieht vor, dass für Arzneimittel, bei denen der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Zusatznutzen anerkannt hat, ein Erstattungspreis ausgehandelt wird. Der zwischen Anbieter und GKV-Spitzenverband vereinbarte Betrag wird als Rabatt auf den Herstellerabgabepreis gewährt und muss über die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA) beispielsweise in der LAUER-Taxe veröffentlicht werden. Trotz anhaltender Kritik von Pharmaindustrie und Teilen der Politik, die eine Geheimhaltung der Erstattungspreise fordern, wurden die für den Thrombozytenaggregationshemmer Ticagrelor (BRILIQUE, a-t 2012; 43: 57-9) und das bei idiopathischer Lungenfibrose zugelassene Pirfenidon (ESBRIET; GKV-Spitzenverband, Intermune: Gemeinsame Pressemitteilung vom 23. Juli 2012) ausgehandelten Rabatte umgehend per Pressemitteilung bekannt gegeben. Jetzt droht der im Gesetz vorgesehenen Transparenz von anderer Seite Gefahr: Wie der GKV-Spitzenverband mitteilt, soll der mit Janssen-Cilag vereinbarte Preis für das Hepatitis-C-Mittel Telaprevir (INCIVO, a-t 2011; 42: 104-7), dem der G-BA einen Hinweis auf einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen zugestanden hat, erst mit der Veröffentlichung in der LAUER-Taxe bekannt gegeben werden (Ärzte Ztg. vom 23. Okt. 2012). Bislang wurde jedoch noch kein einziger Erstattungspreis in die Datenbanken aufgenommen, da sich der Kassenverband und die Apotheken, Großhändler und Hersteller nicht über die endgültige Abrechnung einigen können, – ob also der Rabatt wie der 16%ige Herstellerabschlag (Zwangsrabatt) „durchgereicht”, also vom Apothekenverkaufspreis abgezogen wird, oder ob der vereinbarte Erstattungsbetrag Grundlage für alle weiteren Berechnungen (Handelszuschläge, Mehrwertsteuer, Patientenzuzahlungen) wird. Letzteres entspricht der Sicht der Kassen, die dabei vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstützt werden. Bis zur Beilegung des Konflikts können die Rabatte weder in den Auskunftsprogrammen veröffentlicht noch den Krankenkassen gutgeschrieben werden. Beim GKV-Spitzenverband hofft man nun auf eine „gesetzliche Klarstellung” (DAZ online vom 22. Nov. 2012: GKV-Spitzenverband will gesetzliche Klarstellung; GKV-Spitzenverband: Schreiben vom 27. Nov. 2012). Offenbar sind auch andere Anbieter nicht bereit, das Verhandlungsergebnis vorab in einer gemeinsamen Presseerklärung offen zu legen: Bei elf Wirkstoffen haben sich Hersteller und GKV-Spitzenverband inzwischen auf einen Erstattungsbetrag geeinigt (GKV-Spitzenverband: Pressemitteilung vom 4. Dez. 2012). Abgesehen von Ticagrelor und Pirfenidon bleibt die Rabatthöhe jedoch bei allen vorerst geheim, beispielsweise bei Apixaban (ELIQUIS) zur Prophylaxe venöser Thromboembolien, dem zweiten neuen Hepatitis-C-Mittel Boceprevir (VICTRELIS), dem MS-Mittel Fingolimod (GILENYA) oder dem Krebsmittel Abirateronazetat (ZYTIGA), –Red.**

* AMNOG = Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz
** Bei Drucklegung wird bekannt, dass der Apothekenverband ABDA nun doch bereit sein soll, die Voraussetzungen für die Umsetzung der Veröffentlichung der Erstattungspreise nach den Vorstellungen des BMG (und damit wohl auch der Kassen) zu schaffen (THELEN, P.: Handelsblatt vom 5. Dez. 2012)./

© 2012 arznei-telegramm, publiziert am 7. Dezember 2012

Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.

vorheriger Artikela-t 2012; 43: 104-5nächster Artikel