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Kurz und bündig

Stiller Abgang des Malariamittels Mefloquin (LARIAM)

Die Roche AG hat im Februar 2016 in Deutschland1 und in Dänemark2 auf die Zulassung des Malariamittels Mefloquin (LARIAM) verzichtet – wegen der „sinkenden Nachfrage durch hohen Wettbewerbsdruck aufgrund geänderter Therapieempfehlungen”2, wie uns der Konzern mitteilt. In der Schweiz, dem Basisstandort des Konzerns, und in den USA hat Roche die Vermarktung bereits eingestellt, für Irland3 das Verkaufsende für Mitte 2016 angekündigt. In Deutschland können Großhandel und Apotheken bis zu zwei Jahre lang noch vorhandene LARIAM-Packungen abverkaufen (§ 31 [4] AMG). Sind die Restbestände verbraucht, darf das Präparat nur auf der Basis von Einzelimporten aus dem Ausland besorgt werden (§ 73 [3] AMG),1 derzeit beispielsweise noch aus Österreich. Wir sehen den wesentlichen Grund für Zulassungsverzicht und Vertriebseinstellungen in den vielen Hinweisen auf schwerwiegende, potenziell Monate lang anhaltende oder irreversible Schadwirkungen. So können Katarakt, Netzhautanomalien und Optikusneuropathie auch noch mit Verzögerung nach der Behandlung auftreten, zum Teil sehr langsam abklingen oder persistieren (a-t 2014; 45: 24).4 Auch neurologische Störwirkungen wie Schwindel, Gleichgewichtsstörungen oder Tinnitus können bis zu Jahre andauern oder permanent bestehen bleiben. Angst, Depression, Halluzination, Panik, Psychose und Selbstmord(gedanken; a-t 2013; 44: 72) sowie Beeinträchtigungen der Feinkoordination oder räumlichen Orientierung (a-t 1994; Nr. 6: 54) sind seit vielen Jahren als unerwünschte Folgen bekannt. Für überwiegend gesunde Reisende, die das Malariamittel prophylaktisch einnehmen, erachten wir derartige Schadwirkungen, die die Lebensqualität stark beeinträchtigen und die eventuell permanent anhalten, für nicht akzeptabel. Alternativen gibt es allerdings nicht viele: In Betracht kommen Atovaquon plus Proguanil (MALARONE, Generika) sowie das preiswerte, aber potenziell fototoxische Doxycyclin (DOXY-CT u.a. Generika), das zwar von der WHO, der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und internationale Gesundheit (DTG) u.a. als Alternative genannt wird, hierzulande jedoch wegen fehlender Zulassung als Malariaprophylaktikum off label verordnet werden muss.

1 Pharm. Ztg. 2016; 161(8): 103
2 Roche: Schreiben vom 9. März 2016
3 PHELAN, S.: News Health 13. Okt. 2005; http://www.a-turl.de/?k=rter
4 Roche (Schweiz): Ärzteanschreiben, Jan. 2014; http://www.a-turl.de/?k=rbar

© 2016 arznei-telegramm, publiziert am 18. März 2016

Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

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