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Schweiz – Verbot Rinderextrakt-haltiger Arzneimittel: Wie bereits Ende 1990 angekündigt (vgl. a-t 12 [1990], 108), untersagen jetzt die Schweizer Behörden die Produktion von Arzneimitteln, die Extrakte aus inneren Organen von Rindern enthalten. Das Verbot soll die potentielle Übertragung der bovinen spongiformen Enzephalopathie (BSE) auf den Menschen verhindern (vgl. a-t 8 [1990], 69). In Deutschland sind bislang keine entsprechenden Maßnahmen zur Risikoabwehr in Sicht. Die Inkubationszeit beträgt beim Menschen durchschnittlich 15 Jahre (FRADKIN, J. E. et al.: J. Am. Med. Ass. 265 [1991], 880). Da ein Kontaminationsrisiko etwa ab 1985 gegeben sein dürfte, ist mit Erkrankungen nicht vor den Jahren 2000 bis 2005 zu rechnen (ati d).


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