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BSE-RISIKO DURCH HEPARIN?

In a-t 8 (1990), 69 und 1 (1991), 2 habe ich schon einige Male vom BSE-Risiko bei Heparin gelesen. Könnten Sie mir weitere Information darüber geben, wie hoch das Risiko derzeit einzuschätzen ist, und welche Alternativen zur Heparinisierung bestehen? Ist z.B. HAES eine Alternative? Speziell interessiert mich die Empfehlung bei Schwangerschaft und Risikofaktoren (z.B. Varizen) und bei Bettruhe unter i.v.-Tokolyse, im Wochenbett nach Kaiserschnitt und in der Gynäkologie.

A. MÄHRLEIN (Ärztin im Praktikum)
W-1000 Berlin 36


Heparin (LIQUEMIN u.a.) wird aus inneren Organen von Schweinen und Rindern hergestellt (Darm, Trachea). Bei BSE-Infektion des Schlachttieres würde das infektiöse Agens in das Rohheparin gelangen. Nach der Infektion des Schlachttieres werden die genannten Organe, insbesondere deren lymphatisches Gewebe, vom infektiösen Agens befallen, lange bevor sich dieses in das Gehirn- und Nervengewebe ausbreitet. Daher zählt Heparin zu den problematischen Arzneistoffen.

Konkrete Kenntnisse über die Größe des Risikos können noch nicht vorliegen, da zwischen Infektion und Auftreten zerebraler Symptome beim Menschen mit Zeiträumen zwischen 15 und 20 Jahren zu rechnen ist. Die Ausbreitung von BSE bei Schlachttieren ist jedoch jüngeren Alters (etwa seit 1985). Deshalb läßt sich das Risiko für den Menschen derzeit nur aufgrund von Analogieschlüssen aus tierexperimentellen Daten abschätzen.1,2

Als Alternative zu Heparin zur Verhinderung thromboembolischer Ereignisse kommt nur Dextran (ONKOVERTIN N u.a.) in Frage, nicht aber Hydroxiethylstärke (HAES u.a.). Nur für Dextran gibt es klinische Studien, die eine hinreichende Wirksamkeit zur Prophylaxe thromboembolischer Ereignisse belegen. Cumarinderivate sind während der Schwangerschaft kontraindiziert (vgl. a-t 9 [1991], 82). Ein erhöhtes Mißbildungsrisiko im Zusammenhang mit Heparin ist nicht bekannt, während Cumarinderivate ein typisches Mißbildungssyndrom auslösen mit Wachstums- und Hirnreifungsstörungen sowie Nasenhypoplasie und Störungen der Augenentwicklung.3,4

Im übrigen gelten für die Gynäkologie die gleichen Grundsätze wie für alle Indikationen: Es muß das konkrete Risiko thromboembolischer Ereignisse gegen das theoretische Risiko der BSE-Infektion abgewogen werden (vgl. a-t 1 [1991], 2). Bei konkreter Gefährdung durch thromboembolische Ereignisse ist eine Heparinisierung heute noch unumgänglich, da dem konkreten Risiko, das zu belegen ist, bisher nur ein theoretisches, aber – falls konkretisierbar – stets letales Risiko gegenübersteht, –Red.

1

DIERINGER, H.: Bundesgesbl. 5 (1990), 185>

3

Editorial: Brit. Med. J. 304 (1992), 929

2

SPIELMANN, H. et al.: "Taschenbuch der Arzneimittelverordnung in Schwangerschaft und Stillperiode", Fischer, Stuttgart, 1992 (4. Aufl.), S. 99, 102

4

BRIGGS, G. G. et al.: "Drugs in Pregnancy and Lactation", Williams & Wilkens, Baltimore, 1990 (3rd. ed.), S. 158, 292


© 1992 arznei-telegramm

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