logo
logo
Die Information für medizinische Fachkreise
Neutral, unabhängig und anzeigenfrei
vorheriger Artikela-t 2013; 44: 38-9nächster Artikel
Kurz und bündig

Leitlinie gegen irreführende und verharmlosende Handelsnamen

Bezeichnungen von Arzneimitteln dienen der Abgrenzung und Unterscheidung von Präparaten. Sie sollen oft aber auch deren Vermarktung fördern. Seit mehr als fünf Jahren versucht die europäische Arzneimittelbehörde EMA, Auswüchse der Namensgebung für zentral zugelassene Arzneimittel mit einer Leitlinie in den Griff zu bekommen (EMA: Guideline on the acceptability of names for human medicinal products processed through the centralised procedure, 11. Dez. 2007). Auch die deutschen Zulassungsbehörden BfArM und PEI machen jetzt detaillierte Vorgaben, um künftig Handelsnamen zu verhindern, die Verwechslungen und Fehlanwendung durch unklare, irreführende und verharmlosende Namen fördern können (Leitlinie des BfArM und des PEI zur Bezeichnung von Arzneimitteln, März 2013). Gegen bereits etablierte Fehlentwicklungen in der Namensgebung helfen die Leitlinien allerdings nicht. Auch gibt es kein Indiz dafür, dass Hersteller von sich aus auf gewinnträchtige, aber irreführende Handelsnamen verzichten. So ist das gegen Reiseübelkeit angebotene Antihistaminikum SUPERPEP (Dimenhydrinat) weder "super" noch aufpeppend, sondern ein fraglich nützliches Arzneimittel, das die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen kann (atd Arzneimitteldatenbank: Bewertung Dimenhydrinat, Stand 21. Dez. 2012). Eine korrekte Zuordnung des Wirkstoffes zum Handelsnamen wird durch so genanntes Stretching von Dachmarken erschwert, mit dem das Vertrauen in Präparate mit etablierten Handelsnamen auf andere Produkte des gleichen Herstellers übertragen werden soll. So verbergen sich hinter Dachmarken wie JACUTIN PEDICUL und WICK DAYMED jeweils Präparate mit unterschiedlichen Wirkstoffen (vgl. a-t 2006; 37: 14). Dies gilt auch für FENISTIL - seit Jahrzehnten Synonym für das Antihistaminikum Dimetindenmaleat zur antiallergischen Therapie. Seit einiger Zeit gibt es aber auch eine FENISTIL HYDROCORT Creme, die ausschließlich - und nicht etwa zusätzlich, wie die Bezeichnung suggeriert - Hydrokortison enthält, sowie wirkstofffreie Medizinprodukte (FENISTIL Wundheilgel, FENISTIL Kühl-Roll-on). Um die Bezeichnung FENISTIL PENCIVIR, das ausschließlich das Virustatikum Penciclovir zur externen Therapie von Lippenherpes enthält, streiten sich BfArM und Novartis seit Jahren. In erster Instanz gibt das Verwaltungsgericht Köln der Behörde, die die Namensgebung ablehnt, Recht, weil die Hauptbezeichnung FENISTIL die Namenszusätze überrage (a-t 2011; 42: 55-6). Seit 2011 ist jedoch ein vom Anbieter Novartis eingeleitetes Berufungsverfahren anhängig. Einige Firmen legen offensichtlich mehr Wert auf zugkräftige Dachmarken als auf Handelsnamen, die Verwechslungen vorbeugen. Ausschließlich generische Namensgebung - Wirkstoff plus Hersteller - würde wesentlich zur Transparenz und Arzneimittelsicherheit beitragen, -Red.

© 2013 arznei-telegramm, publiziert am 19. April 2013

Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.

vorheriger Artikela-t 2013; 44: 38-9nächster Artikel