Hirninfarktrisiko unter oralen Kontrazeptiva: Pillen der sogenannten zweiten Generation mit Levonorgestrel (MICROGYNON u.a.) oder Norethisteron (CONCEPLAN N u.a.) und der dritten Generation mit Desogestrel (LOVELLE u.a.) bzw. Gestoden (FEMOVAN u.a.) unterscheiden sich hinsichtlich des Risikos eines ischämischen Schlaganfalls nicht. Zu diesem Ergebnis kommt eine von Schering gesponsorte multinationale Fallkontrollstudie mit rund 1.000 Frauen im Alter von 16 bis 45 Jahren. Beide Typen scheinen nach diesen Daten die Gefahr gegenüber Nichtanwenderinnen etwa auf das Dreifache (2,6- bzw. 3,1-fach) zu erhöhen. Etwas schlechter schneiden mit 3,5-fachem Risiko die höher dosierten Kontrazeptiva der ersten Generation ab (≥ 50 µg Ethinylestradiol, Typ STEDIRIL; HEINEMANN, L. A. et al.: Brit. Med. J. 315 [1997], 1502). Auch bei der Häufigkeit von Herzinfarkten lässt sich für die Pillen der dritten kein Vorteil gegenüber Präparaten der zweiten Generation belegen (a-t 2 [1996], 17; WHO: Weekly Epidem. Rec. vom 28. Nov. 1997, 361). Der von Herstellern und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wiederholt behauptete "Schutzeffekt" von Kontrazeptiva der dritten Generation vor Herzinfarkt, der die Verdopplung des Risikos tiefer Venenthrombosen "aufwiegen" soll und Grundlage für die - inzwischen vom Berliner Verwaltungsgericht aufgehobene (vgl. Seite 1) - Entscheidung des BfArM war, über 30-jährige von den Anwendungsbeschränkungen auszunehmen (a-t 2 [1997], 24; 11 [1995], 105), bleibt weiter unbewiesen, -Red. |
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