Behörden untätig - Tod nach Darmverschluss durch Quellschwämmchen JOGUN: Seit Markteinführung von
Quellschwämmchen vom Typ CM3 warnen wir vor diesen so genannten Sättigungskomprimaten (z.B. a-t 1999;
Nr. 4: 45). Trotz mehrerer Berichte über lebensbedrohliche Darmverschlüsse bleiben die Behörden untätig. Zuletzt erleidet ein 75-
jähriger Mann nach Einnahme von 10 Kapseln JOGUN einen Darmverschluss durch die aufgequollenen verklumpten Zelluloseschwämmchen. Im
komplikationsreichen Verlauf dekompensiert eine vorbestehende Leberzirrhose. Der Patient verstirbt im Multiorganversagen (NETZWERK-Bericht 11.629). JOGUN
ist wie CM3 ein Medizinprodukt und wird rezeptfrei zur Gewichtsabnahme angeboten. 10 Kapseln pro Tag sind die vom Hersteller empfohlene Höchstdosis.
Ausdrücklich heißt es aber im Beipackzettel: "Eine gesundheitsschädliche Überdosierung ist nicht möglich" (Biologo GmbH:
Gebrauchsinformation JOGUN, Stand Juli 1999). Solche Behauptungen in Produktinformationen hätten bereits bei Inverkehrbringen von den
Überwachungsbehörden als bedenkliche Falschinformation erkannt und unterbunden werden müssen. Spätestens aber nachdem die ersten
Berichte über Darmverschluss durch Zellulosekomprimate bekannt wurden (a-t 2001; 32: 95; blitz a-t vom 28. Sept. 2001), wäre die Marktrücknahme der Komprimate wegen Lebensgefahr für die Verbraucher fällig
gewesen. Die unsinnige Aufteilung der Überwachungskompetenzen (a-t 2001; 32: 116-7) rächt sich. So
rechtfertigt die nach dem Medizinproduktegesetz für die Hersteller von CM3 und JOGUN zuständige Landesbehörde Nordrhein-Westfalen die immer
noch ausstehenden Maßnahmen zur Risikoabwehr damit, dass das für die Risikobewertung zuständige Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bislang keine Beurteilung abgegeben habe (Schreiben des Ministerium FJFG des Landes Nordrhein-Westfalen
vom 21. Dez. 2001). Das BfArM teilt hingegen nach wiederholten Anfragen mit, es habe mit Datum vom 20. Dez. 2001 dem Bundesministerium für Gesundheit
empfohlen, die Sättigungskomprimate unter die Verschreibungspflicht zu stellen (BfArM: Schreiben vom 4. Jan. 2002) - bezeichnenderweise am gleichen Tag,
an dem es vom Todesfall unter JOGUN Kenntnis erhielt. Das BfArM verweist auch darauf, dass der JOGUN-Hersteller den Verkauf Ende Nov. 2001 eingestellt habe.
Die Bedeutung des Unterschiedes zwischen Einstellung des Verkaufs durch den Hersteller und Marktrücknahme sollte der Oberbehörde eigentlich
geläufig sein. JOGUN kann im Handel noch Monate lang abverkauft werden. Wir haben das bedenkliche Produkt am 7. Januar 2002 in einer Apotheke
gekauft. Verbraucherschutz - Fehlanzeige.
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